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20.03.2015

Von: Lutz Oschmann

Barrierefreiheit2022

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetz ist am 1.1.2013 in Kraft getreten. Im § 8 Abs. 3  heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Benutzung des ÖPNV bis zum 1.1.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Dieses wichtige Ziel ist von den Aufgabenträgern schrittweise umzusetzen und wird einen hohen Finanzaufwand erfordern.

Was bedeutet Barrierefreiheit? In § 4 des Behindertengleichstellungsgesetz heißt es: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsbearbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Ein qualitativ sehr hoher Anspruch

Das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit gilt für Busse, Bahnen, Fördedampfer und die jeweiligen Haltestellen und Anlegebrücken. Auch deshalb setzt die Ratsmehrheit so sehr auf eine Schienenlösung für den ÖPNV in Kiel. Alle Haltestellen der Bahn auf Kieler Stadtgebiet werden neu hergerichtet und sind dann vollkommen barrierefrei. Denn die Haltestellen und der Einstieg in die Bahn sind absolut höhengleich, genau das kann der Bus nicht gewährleisten.

Im Busverkehr in der Stadt haben wir 770 Haltepunkte, davon sind 35% überwiegend barrierefrei, 7% teilweise, 54% sind nicht barrierefrei , 4% sind unbefestigt. Der Eigenbetrieb Beteiligung (EBK) hat nicht formuliert „vollständig barrierefrei“ sondern überwiegend barrierefrei. Insofern ist schon wichtig zu wissen, was genau müssen wir unter vollständig barrierefrei verstehen. Oder kann der Busverkehr dieses hohe Ziel gar nicht erreichen?

Der EBK hat ein Haltestellen-Budget von jährlich 250.000 €, damit können pro Jahr 4 Haltestellen umgebaut werden, gebraucht werden bis 2022 aber bis zu 23 Mio. €. Bei Investitionen in diesem Tempo brauchen wir 111 Jahre. Das kann jede und jeder nachrechnen, 440 umzugestaltende Haltestellen durch 4 pro Jahr, macht 111 Jahre. Eine fast unlösbare Aufgabe, aber dafür brauchen wir finanzielle Unterstützung durch Land und Bund. Die Gesetze machen nicht die betroffenen Kommunen und Kreise, die müssen sie umsetzen.

In seinem Brief an den Stadtpräsidenten vom 13.2.2015 hat der Beirat für Menschen mit Behinderungen hingewiesen, dass Haltestellen als barrierefrei definiert werden, wenn sie über Hochbord, Einstiegsfeld und Leitstreifen verfügen. Dazu gehören laut Beirat aber auch der barrierefreie Umbau der Wartehäuschen (Bestuhlung, Beleuchtung, Bewegungsflächen) und der barrierefrei Zugang zu den Fahrgastinformationen.

Noch schwieriger ist das barrierefreie Ziel bei der SFK zu erreichen. Es gibt nur 1 Fahrgastschiff, die Schwentine, die mit ihrer Heckklappe das Ziel erreicht. Von den Anlegebrücken sind barrierefrei: Wellingdorf/Geomar, Mönkeberg, Falckenstein, sowie sehr bald Reventlou und Schilksee. Barrierearm sind die Anleger Bahnhofsbrücke, Seegarten, Diedrichsdorf und Laboe. Nicht barrierefrei sind Bellevue, Möltenort, Friedrichsort und Strande. Wenn wir daran denken, dass allein der Neubau von Reventlou ca 5,1 Mio. € kostet, dann geht es in der Summe um erhebliche Beträge.

Mit unserem Antrag bitten wir den Oberbürgermeister in der Ratssitzung im November 2015 zu erläutern, wie die im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geforderte vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen PersonenNahVerkehr (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 in Kiel sichergestellt wird.

Es geht um den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen und der Anlegestellen der SFK sowie den Umbau der vorhandenen SFK-Fahrgastschiffe. Für die Diskussion sehr wichtig sind die Vorteile des höhengleichen Einstiegs bei einer Stadtbahn bezüglich der Barrierefreiheit gegenüber den Bussen. Und wie kann die Einbettung der Barrierefreiheit in den Masterplan Mobilität der Kiel Region erfolgen?

Schließlich geht es darum, welcher Finanzaufwand für die o.g. Maßnahmen in welchen Jahren notwendig sein wird und welche Fördermittel von Land und Bund zu erwarten sind.

Auf der Abschlussveranstaltung des Altenparlament am 6.3.2015 im Kieler Landtag wurden die Stellungnahmen der LT-Fraktionen und der Ministerien zu den Beschlüssen des

Altenparlaments vom 26.9.2014 behandelt. Bei den Kosten der Barrierefreiheit verweist das Verkehrsministerium auf den Kommunalen Finanzausgleich, bei dem das Volumen jährlich um 11,5 Mio. € durch Landesmittel erhöht worden ist für Infrastrukturlasten. Gemeint sind Straßenerhaltung, ÖPNV einschließlich Barrierefreiheit und Breitbandförderung. Für die Aufgabe der Barrierefreiheit kann das aber überhaupt nicht ausreichend sein.

Wir wollen die Beiräte für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren in den Prozess einbeziehen, denn sie vertreten betroffene Personengruppen.

Noch mal eine Zahl zur demographischen Entwicklung in Kiel. Z.Zt. leben hier 57.000 Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Und die Zahl der älteren Bürgerinnen und Bürger wird weiter wachsen, die Anzahl der Menschen, die über 65 Jahre alt sind, beträgt schon 45.000.

Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr nützt allen Menschen: Kindern, Vätern und Mütter mit Kinderwagen, mobilitätsein-geschränkte Menschen und alle, die sich über einen bequemen Einstieg freuen. Ein große Aufgabe steht vor uns. Packen wir sie an.

 

Kategorien:Fraktion Rede Soziales, Wohnen und Gesundheit
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