§219a – Schluss mit der Stigmatisierung und Kriminalisierung 25. Februar 201925. Januar 2021 Es reicht, dass Union und SPD sich über das Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen hinwegsetzen und am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, im Rechtsausschuss der Novelle des §291a zugestimmt haben. Dieser Referentenentwurf ist absurd. Um jeden Preis wird versucht, diesen, aus der Nazi-Zeit stammenden, Paragraphen zu erhalten. Ärzt*innen dürfen auf ihren Webseiten nun darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, jedoch keine weitere Information darüber geben. Eine echte Rechtssicherheit wird dadurch nicht gegeben. Es ist Zeit, dass es eine angemessene sachliche Information über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruches gibt. Es ist Zeit, dass wir informierende Ärzt*innen entkriminalisieren, dass wir schwangere Personen als mündige Bürger*innen entkriminalisieren. Die Beachtung der psychischen Folgen einer Abtreibung sind wichtig, jedoch ist die Kriminalisierung des Post-Abortion-Syndroms ein neues Totschlagargument der sogenannten Lebensschützer*innen. Eben genanntes Syndrom ist übrigens nicht wissenschaftlich ausreichend erwiesen. Diese Argumentation ist paradox, denn der psychische Druck bei der Entscheidung zu einer Abtreibung, sowie die bürokratischen Hindernisse keinerlei Beachtung finden. Mensch darf nicht selbst über sich und den zeitlichen Verlauf entscheiden, sondern muss sich streng an einen bürokratischen Ablauf halten. Wenn etwas untersucht werden soll, dann lieber den Einfluss auf die Psyche schwangerer Personen durch die Fremdbestimmung des Staates bei Abtreibungen. Eine bessere Informationspolitik sowie ein Abbau der Bürokratie in der Hinsicht können sicherlich zu einer Linderung des psychischen Stresses beitragen. Schauen wir uns an, was für ein Bild von schwangeren Personen durch den Paragraphen erzeugt wird: Sie werden durch das Werbeverbot entmündigt und als verantwortungslos dargestellt. Niemand macht sich die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch leicht. Aber dies wird schwangeren Personen unterstellt. Selbst wenn der Paragraph wegfällt, läuft keiner Gefahr, dass eine Abtreibung in Zeitungen zum Rabatt angeboten wird, wenn man noch ein weiteres Medikament dazu kauft. Es muss festgehalten werden, dass sich keine schwangere Person gegen einen Abbruch entscheidet, nur weil sie schwer an Informationen herankommt. Sie wird sich „nur“ einsam und schlecht beraten fühlen. Statt sachlicher Informationen von Ärzt*innen findet man bei der Recherche im Internet nur Infos von Abtreibungsgegner*innen. Statt schwangere Personen zu unterstützen werden sie von Informationen abgeschnitten. Es geht nicht um Werbung, sondern um das Recht auf Informationen ohne Hürden und gesundheitliche Aufklärung, die jeder Person zustehen sollte. Erst freizugängliche Informationen über Sexualität, Gesundheit und auch über sichere Schwangerschaftsabbrüche machen Selbstbestimmung erst möglich. Der Paragraph §219a StGB muss gestrichen werden!