Viele Bürger*innen Kiels, die bisher ihren eigenen Erdgas- oder Heizöl-Kessel zur Beheizung und Warmwasserbereitung ihres Hauses nutzen, sind an einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke interessiert. Diesem Wunsch kommen die Stadtwerke jedoch derzeit nicht in allen Stadtteilen nach. Wir erläutern angesichts des großen Interesses am Thema

  • das Vorgehen der Stadtwerke und der Stadt bei Fernwärmeanschlüssen,
  • Fakten zur Fernwärme in Kiel und
  • Handlungsmöglichkeiten für interessierte Bürger*innen

in Form von Fragen und Antworten („FAQ“). Wenn Du Fragen hast, die hier nicht beantwortet werden, schreibe uns – wir versuchen gerne, auch Dein Anliegen zu beantworten.

„Nahwärme“ oder „Fernwärme“ bedeutet, dass nicht jedes Haus seine eigene, dezentrale Wärmeerzeugung hat (Erdgaskessel, Ölbrenner, Wärmepumpe etc.), sondern dass Wärme in einer Heizzentrale erzeugt wird. Von dort aus wird die Wärme in Form von heißem Wasser durch gut isolierte Rohre (Wärmeleitungen) zu den Verbraucher*innen transportiert. In den einzelnen Häusern befindet sich dann noch ein relativ kleiner Wärmetauscher (Hausübergabestation), über den die Wärme an die hauseigenen Leitungen übergeben wird. Die Wärme kann sowohl zur Beheizung der Häuser als auch zur Erwärmung des Trinkwassers genutzt werden.

Es gibt keine Abgrenzung der Begriffe „Fernwärme“ und „Nahwärme“, etwa über die Entfernung der Heizzentrale oder die Größe des Wärmenetzes. Grundsätzlich meint also beides das Gleiche. Wir benutzen hier den Begriff „Fernwärme“ für das große, zentrale Netz der Stadtwerke (s. Frage 2), und den Begriff „Nahwärme“ für kleinere lokale, dezentrale Netze.

Die Stadtwerke betreiben ein zentrales Fernwärmenetz, das größte Teile der Innenstadt, der Wik, von Mettenhof, Gaarden, Ellerbek bis Neumühlen-Dietrichsdorf bedient, sowie kleine dezentrale Nahwärmenetze in Holtenau und Meimersdorf. Diese Lage der vorhandenen Netze kannst Du bei den Stadtwerken einsehen.

Zudem gibt es auch unabhängig von den Stadtwerken lokale Wärmenetze, z. B. von Wohnungsunternehmen zur Versorgung ihrer Gebäude oder durch genossenschaftliche Initiativen in der ersten Kieler Ökosiedlung.

Die Verlegung von Fern- und Nahwärmenetzen ist mit Investitionen in die Heizzentrale, in der die Wärme gewonnen wird, und vor allem in die Verlegung der Wärmeleitungen verbunden. Die Kosten für Wärmeleitungen liegen aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit gestiegenen Baukosten in der Größenordnung von 1000 € pro Meter – abhängig vom Durchmesser, der Art der Trasse (asphaltierte Straße oder „grüne Wiese“) etc. Mit dem Aufbau von Wärmenetzen ist auch ein Bedarf an Rohstoffen (Stahl, Kunststoffe, etc. für Rohre, Isolierungen u. a.) verbunden. Zudem treten im laufenden Betrieb auch bei guter Isolierung Wärmeverluste auf, die prozentual dann besonders hoch sind, wenn nur wenig Wärme durch die Rohre transportiert wird. Daher ist Fernwärme nur dort sinnvoll, wo sich genügend Personen an die Wärmenetze anschließen lassen und so eine ausreichend hohe „Wärmeabnahmedichte“ erreicht wird – dann verteilen sich die Investitionen auf viele Schultern und die anteiligen Wärmeverluste im Betrieb sind relativ gering.

In Außenbereichen, wo die Häuser weiter voneinander entfernt sind und / oder einen geringen Wärmebedarf haben, kann es daher sein, dass der Bau eines Wärmenetzes wirtschaftlich und ökologisch nicht sinnvoll ist. Wo sie sinnvoll ist und wo nicht, wird derzeit im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) (s. Frage 4) im Auftrag der Stadt untersucht.

Forderungen anderer Parteien, die schon vor den Ergebnissen der KWP eine fixe Quote an Fernwärmeversorgung für Kiel gefordert haben (z. B. 90 % oder gar „flächendeckend“), liegen daher weder im Interesse der Verbraucher*innen noch im Interesse des Umweltschutzes und wurden von uns, auch wenn wir den Ausbau der Fernwärme grundsätzlich sehr befürworten, nicht unterstützt.

Die Stadtwerke Kiel haben in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität der Stadt Kiel am 7. November 2023 ihre Überlegungen zum Ausbau der Fernwärmeversorgung in Kiel dargestellt. Diese enthielten jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zu geplanten Ausbaubereichen, da die Stadtwerke nach Aussage ihrer Vorstände ihre Berechnungen noch nicht abgeschlossen haben. Die Präsentation der Stadtwerke über einen möglichen Ausbau der Fernwärme findest du hier.

Unabhängig von den Stadtwerken erstellt die Stadt Kiel bis spätestens Ende 2024 eine kommunale Wärmeplanung (KWP), in der sie untersuchen lässt, wo der Ausbau von Fernwärme wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll ist. Diese KWP wird im Auftrag der Stadt von einem neutralen Fachbüro erstellt. KWP müssen nach dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes bundesweit alle Kommunen bis Mitte 2026 (über 100.000 Einwohner*innen) bzw. Mitte 2028 (unter 100.000 Einwohner*innen) vorlegen. In Schleswig-Holstein ist das von den Grünen geführte Umweltministerium schon früher aktiv geworden: Aufgrund der am 17. Dezember 2021 in Kraft getretenen Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) müssen in Schleswig-Holstein Kommunen von der Größe Kiels ihre KWP spätestens Ende 2024 vorlegen.

Ergibt die KWP, dass Fernwärme auch in Stadtteilen verlegt werden kann, wo die Stadtwerke diese nicht planen, kann zunächst mit den Stadtwerken verhandelt werden, ob nicht doch weitere Ausbauten denkbar sind. Hierbei spielen u. a. die bei den Stadtwerken verfügbaren Kapazitäten, die Frage, wo die Netze den Renditeerwartungen der Stadtwerke und der sie refinanzierenden Banken entsprechen und anderes eine Rolle. Kommt ein Ausbau durch die Stadtwerke in Gebieten, in denen die KWP ihn vorsieht, nicht in Frage, sind u. a. die Gründung lokaler Wärmegenossenschaften, Aktivitäten überregional tätiger professioneller Anbieter oder die Gründung einer städtischen Wärmegesellschaft denkbar, die jeweils lokale Nahwärmenetze aufbauen können. Hierüber ist nach Vorlage der Ergebnisse der KWP und ggf. den anschließenden Beratungen mit den Stadtwerken zu entscheiden.

Bei der Fernwärme zahlst Du, wie auch bei Strom und Gas, einen vom Verbrauch unabhängigen Grundpreis (Leistungspreis) sowie einen Arbeitspreis für die abgenommene Wärmemenge. Die aktuellen Preise kannst Du bei den Stadtwerken einsehen. Zudem fallen für einen neuen Anschluss an ein Wärmenetz einmalig Hausanschlusskosten an, die vom Betreiber (also z. B. den Stadtwerken) individuell berechnet werden. Für diesen Anschluss gibt es eine staatliche Förderung von bis zu 40 %.
Preisanpassungen können die Stadtwerke nicht beliebig vornehmen, sondern es gilt eine Preisgleitklausel (s. Frage 9).

Du ersparst Dir durch den Fernwärmeanschluss zu gegebener Zeit die Investition in eine neue, eigene Heizungsanlage. Viele Verbraucher*innen betrachten beim Preisvergleich von Fernwärme mit z. B. einer Erdgasheizung nur den Fernwärmepreis und die Kosten des Bezugs von Erdgas. Die wahren Kosten der Erdgasheizung (Vollkosten) oder anderer dezentraler Heizungen umfassen jedoch auch die bereits getätigte und zu gegebener Zeit erneut zu tätigende Investition in die eigene Heizungsanlage, Kosten für Wartung, Reparatur und ggf. Schornsteinfeger sowie die Verluste der Anlage bei der Umwandlung von z. B. Erdgas in Wärme. Die wahren Kosten einer eigenen, dezentralen Heizungsanlage werden daher oft deutlich unterschätzt.

Bisher wird die Fernwärme für Kiel überwiegend im „Küstenkraftwerk“ der Stadtwerke erzeugt, und daher mit Erdgas. Dies ist zwar umweltverträglicher als das frühere Kohlekraftwerk und, da in Kraft-Wärme-Kopplung die Wärme oft ein „Abfallprodukt“ der ohnehin nötigen Stromerzeugung ist, auch klimafreundlicher als dezentrale Erdgaskessel in einzelnen Häusern. Aber es ist noch keineswegs klimaneutral. In 2022 betrug der Anteil erneuerbarer Energien im Kieler Fernwärmenetz lediglich 9,5 %. Die Stadtwerke haben jedoch einen Fahrplan zur „Dekarbonisierung“ ihrer Fernwärmeversorgung erstellt. So soll Wärme zukünftig mit Großwärmepumpen aus der Förde entnommen und Tiefengeothermie (Erdwärme aus mehreren km Tiefe) genutzt werden. Beides sind quasi unerschöpfliche Wärmequellen. Langfristig ist zudem der Einsatz von „grünem Wasserstoff“ im Küstenkraftwerk vorgesehen.

Unsere Stromversorgung in Deutschland wird immer mehr auf erneuerbare, klimaneutrale Energieträger umgestellt – insbesondere Wind und Sonne. In Schleswig-Holstein erzeugen wir heute schon mehr erneuerbaren Strom, als wir selbst an Strom verbrauchen. Allerdings stehen Wind und Sonne nicht durchgehend zur Verfügung – Sonne ohnehin nur tagsüber und vor allem im Sommerhalbjahr, und auch beim Wind kann Flaute herrschen. Anders als Länder wie z. B. Norwegen können wir aufgrund unserer Topgrafie kaum Pumpspeicherwerke einsetzen, mit denen sich sehr effizient „Strom speichern“ lässt. Von daher müssen wir langfristig aus Wind- oder Photovoltaikstrom erzeugten grünen Wasserstoff erzeugen, wenn viel Wind und Sonne verfügbar sind, und diesen Wasserstoff dann, wenn es an Wind und Sonne mangelt, so wie heute Erdgas flexibel zur Stromerzeugung einsetzen.

Wasserstoff wird, auch hier wie Erdgas heute, besonders effizient in Kraft-Wärme-Kopplung genutzt, d. h. wenn die bei der Stromproduktion ohnehin anfallende Wärme in Wärmenetze eingespeist wird. Dies kann das Küstenkraftwerk leisten, und seine Wärmespeicher ermöglichen auch das Zwischenspeichern der bei der Stromproduktion anfallenden Wärme. Es ist somit langfristig ein wichtiger Baustein der Energieversorgung, wie sie an anderen Orten in Deutschland noch errichtet werden müssen.

Fernwärme bietet eine Reihe qualitativer Vorteile:

– Die Nutzer*innen haben keine Verantwortung mehr für Wartung, Reparaturen, Schornsteinfeger und zu gegebener Zeit die Auswahl und Beschaffung einer neuen Anlage.

– Du ersparst dir, wenn deine bisherige Heizung nicht mehr repariert werden kann, die Investition in eine neue. Stattdessen zahlst Du lediglich den Hausanschluss an das Wärmenetz, was in der Regel deutlich geringere Kosten verursacht. Für diesen Anschluss gibt es zudem eine Förderung von bis zu 40 %.

– Ein Wärmenetz verfügt in der Regel über mehrere Wärmequellen. Dies schafft Flexibilität: Fällt eine Anlage aus, können die anderen mit einspringen. Steigen bei einer Wärmequelle die Preise, können vorrangig andere eingesetzt werden. Wenn neue Technologien verfügbar sind oder Märkte sich ändern, kann in der Heizzentrale einfacher eine Technologie ergänzt oder ersetzt werden, als wenn Tausende von Hauseigentümer*innen ihre Anlage wechseln müssten.

– Der Platzbedarf in deinem Haus für die Hausübergabestation, die die Wärme dem Fernwärmenetz entnimmt, ist geringer als der von Heizkesseln. Im Vergleich zu Öl- oder Pelletheizungen musst Du keinen Brennstoff lagern.

– Wenn das Wärmenetz nicht importierte fossile Energieträger, sondern erneuerbare Energien aus der Region nutzt, wie z. B. Tiefengeothermie oder Umgebungswärme aus der Förde, bleiben größere Teile der Wertschöpfung in der Region.

– Aus der Nutzung erneuerbarer Energieträger ergibt sich eine hohe Preisstabilität, denn die Erde, die Förde und die Sonne schicken keine Rechnung und erhöhen nicht ihre Preise.

– Du zahlst nur die Wärme, die Du im Haus verbrauchst. Bei einer eigenen Heizungsanlage (z. B. einem Heizöl- oder Erdgaskessel) gehen auch die Anlagenverluste zu deinen Lasten.

– Vor allem aber erfüllst Du mit dem Anschluss an ein Wärmenetz sämtliche Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes – die Verantwortung für die Erreichung der Klimaneutralität liegt dann beim Betreiber des Wärmenetzes (also z. B. den Stadtwerken).

Die Stadt hat grundsätzlich nach § 17 Abs. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein die Möglichkeit, eine Anschluss- und Benutzungspflicht für Fernwärme zu erlassen. Bisher hat die Stadt von dieser Möglichkeit in Gebieten mit Bestandsgebäuden noch keinen Gebrauch gemacht. Denkbar ist eine solche Verpflichtung vor allem in den Quartieren, in denen eine Mehrheit den Anschluss an die Fernwärme wünscht, die ohnehin vorliegenden Anschlusswünsche für einen wirtschaftlichen und effizienten Betrieb der Fernwärme aber nicht ausreichen. Häuser, die bereits über eine weitestgehend klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen (Wärmepumpe, Pelletheizung o. ä.), können und sollten von einer möglichen Verpflichtung ausgenommen werden.

Wenn Du an ein Wärmenetz angeschlossen bist, sind die Stadtwerke (oder ggf. ein anderer Betreiber eines dezentralen Nahwärmenetzes) der einzige für Dich in Frage kommende Lieferant. Anders als z. B. bei Strom oder Erdgas kannst Du bisher keinen anderen Versorger wählen. Du kannst dich aber, sofern es in deinem Quartier keine Anschluss- und Benutzungspflicht (s. Frage 8) gibt, gemäß § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV spätestens nach 10 Jahren wieder von der Fernwärme abkoppeln und dann wieder in eine eigene Heizungsanlage investieren. Zudem besteht gemäß § 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV auch die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen oder die vereinbarte Leistung zu reduzieren, wenn auf eine eigene Heizung mit erneuerbaren Energieträgern umgestiegen wird.

Aufgrund dieser Abhängigkeiten können die Stadtwerke den Preis der Fernwärme aber nicht beliebig verändern, sondern sind an eine Preisanpassungsklausel gebunden. Diese orientiert sich bisher beim Grundpreis (Leistungspreis) zu 45 % an der Entwicklung der Preise für Investitionsgüter und zu 55 % an der Lohnentwicklung. Die Entwicklung des Arbeitspreises ist, da die Wärme bisher überwiegend mit Erdgas erzeugt wird, zu 45 % von der Entwicklung des Erdgaspreises und zu 30 % von der bundesweiten Entwicklung der Fernwärmepreise abhängig; 25 % des Arbeitspreises sind konstant. Wir erwarten und fordern von den Stadtwerken, dass sie in ihrer Preisgleitklausel bei der Umstellung auf erneuerbare Energieträger (s. Frage 6) die Abhängigkeit vom Erdgaspreis durch andere und zu einem größeren Teil konstante Faktoren ersetzen, so dass die Verbraucher*innen zukünftig von der hohen Preisstabilität erneuerbarer Energieträger profitieren.

Dessen ungeachtet ist die „Unabhängigkeit“ von einem einzelnen Versorger, die Du auf den ersten Blick hast, wenn Du Gas oder Strom als Energieträger bei ihrer eigenen Heizung einsetzt, größtenteils eine Illusion: So kann man zwar bei diversen Vergleichsportalen zwischen Dutzenden Anbietern von Strom oder Erdgas wählen. Nach dem Angriff Putins auf die Ukraine hat sich aber gezeigt, dass diese „Unabhängigkeit“ nur wenig nutzt, da zu diesem Zeitpunkt letztlich alle Anbieter zu großen Teilen russisches Erdgas bezogen haben. Auch der Strompreis ist dann bei allen deutlich gestiegen, weil Strom in der Spitzenlast vor allem mit Erdgas erzeugt wird. Auch heute, wo Deutschland kaum noch russisches Erdgas einsetzt, sind wir bei fossilen Energieträgern von wenigen Lieferländern abhängig. Übrigens: Auch bei Uran zum Einsatz in Atomkraftwerken ist Russland der weltweit größte Exporteur.

Unabhängigkeit unserer Energieversorgung und stabile Preise können wir somit nur erreichen, wenn wir auf erneuerbare Energieträger setzen – Wind, Sonne, Geothermie, Umgebungswärme und ggf. ergänzend Biogas. In dieser Struktur, auf die wir uns zubewegen, hat dann auch das Küstenkraftwerk der Stadtwerke eine wichtige Rolle (s. Frage 6).

Die konkrete Planung und der Ausbau von Fernwärmenetzen kann mehrere Jahre dauern. Alleine die Verfügbarkeit von bauausführenden Firmen ist ein begrenzender Faktor. Konkretere Aussagen dürften nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung vorliegen.

Eine bestehende Heizung, auch wenn sie mit fossilen Energieträgern (z. B. Erdgas) betrieben wird, darfst Du grundsätzlich reparieren lassen und weiter betreiben. Wenn aufgrund der kommunalen Wärmeplanung (s. Frage 4) absehbar ist, dass bei dir Fernwärme kommen wird, ist es auf jeden Fall sinnvoll, die Reparatur vorzunehmen.

Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, musst Du die Heizung austauschen. Das Gebäudeenergiegesetz lässt zu, dass Du in diesem Fall auch vorübergehend noch eine Erdgasheizung einbaust. Erste Wärmeversorger in Schleswig-Holstein denken darüber nach, Kunden mit einer noch vergleichsweise gut erhaltenen Erdgasheizung, die neu ans Wärmenetz angeschlossen werden, ihre Erdgasheizung abzukaufen, um diese dann in dem oben geschilderten Fall den Kunden, die erst in Zukunft an ihr Wärmenetz angeschlossen werden, einzubauen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadtwerke, ggf. in Kooperation mit lokalen Heizungsbauern, auch in Kiel entsprechende Angebote machen.

Die Chancen auf einen Anschluss an ein Wärmenetz sind dann am höchsten, wenn auch möglichst viele andere Hauseigentümer*innen in Ihrem Quartier einen Anschluss wünschen, so dass eine hohe Wärmeabnahmedichte zustande kommt. Wenn die Stadtwerke dich alleine nicht an das Wärmenetz anschließen wollen, suche den Kontakt mit deiner Nachbarschaft und versuche, möglichst viele gemeinsame Interessenbekundungen zu sammeln.

Mit diesen Bekundungen kannst Du dann – vor allem, wenn sich ohnehin schon Fernwärme in deiner Nähe befindet – auf die Stadtwerke zugehen. Zudem solltet ihr das Klimaschutz-Team der Stadt auf der Wärmeplanungs-Kontaktseite über eure Initiative unterrichten, so dass ihr besser bei den städtischen Planungen berücksichtigt werden könnt.

Sollten die Stadtwerke auch nach den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung (s. Frage 4) nicht bereit sein, dich an das Wärmenetz anzuschließen, die kommunale Wärmeplanung aber ein Wärmenetz vorsehen, kläre bitte mit dem Klimaschutz-Team der Stadt, inwiefern es Unterstützung bei der Suche nach einem anderen Betreiber bzw. bei der Gründung einer Bürgerenergie-Genossenschaft geben kann.

Wenn Du beim Aufbau entsprechender nachbarschaftlicher Initiativen Unterstützung benötigst, sprich uns gerne an.

Wenn die kommunalen Wärmeplanung (s. Frage 4) bei dir kein Wärmenetz vorsieht, ist dies auf den ersten Blick enttäuschend. Der Grund ist dann vermutlich, dass die Kosten eines Wärmenetzes bei dir zu hoch wären und auch ökologisch die Nachteile (Ressourcenverbrauch beim Bau, Wärmeverluste im Betrieb) die Vorteile überwiegen. Natürlich kannst Du trotzdem, gemeinsam mit benachbarten Hauseigentümer*innen (s. Frage 12), versuchen, z. B. über eine Bürgerenergiegenossenschaft ein kleines, lokales Wärmenetz zu errichten. Wenn sich mehrere Bürger*innen zusammengefunden haben, die Interesse an der Gründung einer solchen Bürgereigenossenschaft haben, wendet Euch am Besten an das Klimaschutz-Team der Stadt.
 
Solltest Du letztlich bei einer individuellen Heizung deines Hauses bleiben, lässt das Gebäudeenergiegesetz dir eine Vielzahl von Möglichkeiten:

– Wärmepumpe,

– Stromdirektheizung,

– Solarthermie,

– Biomasseheizung (z. B. Pelletheizung),

– eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens 65 % Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff) oder

– eine Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage kombiniert mit öl- oder gasbetriebenem Spitzenlastkessel, oder mit einer Biomasseheizung).

Nähere Informationen findest Du beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
 
Auch eine Beratung durch zertifizierte Energieberater*innen kann klären, inwiefern vor dem Einbau einer neuen Heizung zunächst Sanierungen am Gebäude (Wärmedämmung u. ä.) sinnvoll sind.

Wir als Ratsfraktion der Grünen setzen uns dafür ein, dass in Kiel überall dort Fernwärme verlegt wird, wo es ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit darf dabei nicht durch überzogene Renditeerwartungen der Stadtwerke Kiel AG, die im Jahr 2000 unter dem SPD-Oberbürgermeister Norbert Gansel zu 51 % an Finanzinvestoren verkauft wurden und nur noch zu 49 % der Stadt Kiel gehören, zunichte gemacht werden. Die Möglichkeit der städtischen Mitglieder des Aufsichtsrats, auf die Geschäftspolitik einer Aktiengesellschaft Einfluss zu nehmen, sind begrenzt – vor allem, da die Stadt nur noch Minderheitseigner ist. Dennoch versuchen wir, zugunsten eines weiteren Fernwärmeausbaus auf die Stadtwerke einzuwirken, u. a. über unser Mandat im Aufsichtsrat. Auch setzen wir uns dafür ein, dass die Preisgleitklausel der Stadtwerke (s. Frage 5) für Fernwärme im Zuge der Dekarbonisierung der Fernwärme (s. Frage 6) nicht mehr an den Erdgaspreis gekoppelt ist.
 
Vor allem werden wir die kommunale Wärmeplanung konstruktiv begleiten und uns für eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit einsetzen. Der Beschluss über die Planung wird letztlich von der Ratsversammlung getroffen. Hier werden wir uns für einen größtmöglichen Ausbau der Fernwärme einsetzen. Wo es angemessen ist, insbesondere wo eine Mehrheit in den Quartieren es wünscht, ist auch eine Anschluss- und Benutzungspflicht zu diskutieren.
 
In Quartieren, in denen die Stadtwerke trotz anderslautender Wärmeplanung nicht zu einem Ausbau von Nah- oder Fernwärmenetzen bereit sind, setzen wir uns dafür ein, dass die Stadt bevorzugt Bürgerenergiegenossenschaften dabei unterstützt, dezentrale Nahwärmenetze aufzubauen. Ansonsten können von der Stadt externe Dienstleister gesucht werden, die an unterschiedlichen Orten Wärmenetze aufbauen, oder die Gründung einer städtischen Wärmegesellschaft in Erwägung gezogen werden. Die Diskussionen darüber werden wir vorantreiben, sobald die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vorliegen und klar ist, wo die Stadtwerke den weiteren Ausbau von Wärmenetzen vorantreiben werden – und wo nicht.
 
In Quartieren, in denen es nach den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung keinen Ausbau von Wärmenetzen geben wird, soll es ggf. Beratungen durch die Stadt geben, welche Beheizung für ihre Häuser in Frage kommen und welche Sanierungsmaßnahmen am Haus vor einem Tausch der Heizung ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Ein entsprechender Ratsbeschluss wurde bereits auf unsere Initiative gefasst. Da das Förderprogramm des Bundes für energetische Quartierskonzepte eingestellt wurde, bleiben noch die geförderten Energieberatungen der Verbraucherzentrale und von zertifizierten Energieberatern. Ergänzend werden wir uns nach Vorlage der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für städtische Beratungsinitiativen einsetzen.
 
Wenn Du vor Ort Interesse an einem Wärmenetz hast und die Stadtwerke zunächst nicht zu einem Anschluss bereit sind, unterstützen wir dich als Ratsfraktion gerne bei der Organisation nachbarschaftlicher Initiativen und durch die Mitglieder von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN in deinem Ortsbeirat.

Hier findest Du die Präsentation sowie die Zuschauer*innenfragen unserer Veranstaltung zum Thema Fernwärme in Kiel, die am 27.02.2024 stattgefunden hat.