Am 27. Februar 2024 fand im Kieler Rathaus eine Podiumsdiskussion zum Thema Fernwärme in Kiel statt. Daran nahmen, neben unserem energiepolitischem Sprecher Jürgen Meereis, Maren Grohs (Energieberaterin bei FRANK Ecozwei), Tom Janneck (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) und Sönke Bergemann (Haus & Grund Kiel) teil.

Auf dieser Seite findest Du weitere Fragen von Bürger*innen zur Wärmewende in Kiel, sowie die PowerPoint-Präsentation der Veranstaltung.

Dies passiert schon heute über NordLink und wird in Form der Leitung NorGer weiter ausgebaut.
Ebenso gibt es einen Austausch mit anderen europäischen Ländern. So hat Deutschland in den vergangenen 20 Jahren per Saldo z. B. regelmäßig Strom nach Frankreich exportiert. In der jüngeren Vergangenheit auch, weil viele der dortigen Atomkraftwerke wegen technischer Probleme und mangelnden Wasserständen in den Flüssen zur Kühlung abgeschaltet werden mussten.

Gerade in solchen Fällen ist natürlich ein Anschluss ans Wärmenetz optimal. Ist dieser nicht verfügbar, sind Alternativen wie z. B. eine Erdwärmepumpe zusammen mit einem Energieberater oder auf erneuerbare Energieträger spezialisierten Heizungsbauer individuell zu prüfen. Abstandsregelungen dürften nur bei Luftwärmepumpen relevant sein.

Dies sollte im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung mit betrachtet werden.

Deutschland muss seine Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger massiv ausbauen, um möglichst viel grünen Wasserstoff selbst zu erzeugen und Importabhängigkeiten zu vermeiden. Schleswig-Holstein ist dabei schon sehr weit. In süddeutschen Bundesländern gibt es dagegen z. T. noch einen deutlichen Nachholbedarf.  Dennoch wird Deutschland auch weiterhin auf Importe von Energie angewiesen sein. Dies ist in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung berücksichtigt. Dabei ist bei Wasserstoff eine weitaus höhere Diversifikation der Lieferländer und damit Importsicherheit möglich als heute bei Erdgas und Erdöl. Eine genaue Prognose, wann wieviel grüner Wasserstoff zur Verfügung stehen wird, ist heute seriös noch nicht möglich.

Die Absage in Flensburg erfolgte, weil sich dort der Untergrund entgegen erster Annahmen doch nicht wie erwartet für Geothermie zu eignen scheint. In Kiel sollen die geologischen Verhältnisse günstiger sein. Nähre Auskünfte zum Stand müssten die Stadtwerke geben.

Wenn ein Wärme- oder Wasserstoffnetz vorgesehen ist, greifen die Vorgaben des GEG gemäß § 71 Abs. 8 GEG für neue Heizungen einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über die Wärmeplanung, sonst in größeren Städten (mehr als 100.000 Einwohner*innen) ab 1.7.2026 und in kleineren Orten ab 1.7.2028.

Eine genaue Antwort auf diese Frage ist derzeit nicht möglich. In der Tat sind Kapazitäten bei Planungsbüros und bausausführenden Firmen derzeit ein Engpass: Wir haben 16 und mehr Jahre auf billiges russisches Erdgas gesetzt, und dann ist es schwierig, innerhalb weniger Jahre die komplette Wärmeversorgung des Landes umzubauen. Die Stadtwerke gehen von einem Zeitraum von rund 20 Jahren für den Ausbau von derzeit rund 50 auf 70 % aus. Allerdings ist auch damit zu rechnen, dass angesichts der hohen Nachfrage von der Wirtschaft zusätzliche Kapazitäten für Planung und Bau geschaffen werden.

Auftraggeber bei der kommunalen Wärmeplanung ist die Stadt. Dabei arbeitet die Stadt mit den Stadtwerken zusammen, weil diese Daten zur Verfügung stellen müssen (Verbräuche, Wärmenetz, Wärmequellen etc.) und als Ergebnis der Wärmeplanung den Ausbau ihres Wärmenetzes vornehmen sollten. Die Federführung liegt jedoch bei der Stadt.
Inwiefern der Prozess der kommunalen Wärmeplanung auch Befragungen der Eigentümer*innen vorsieht, könnte bei der Auftaktveranstaltung am 18. März 2024 in der Pumpe erfragt werden. Verbrauchsdaten könnten dabei, weil Befragungen der Eigentümer*innen immer auf einer freiwilligen Basis erfolgen würden, aber nur deutlich lückenhafter erfasst werden als bei einer (datenschutzkonformen) Bereitstellung durch die Stadtwerke.
Der Link der Stadtwerke zur Bekundung von Interesse an einem Nahwärmenetz ist noch relativ neu. Es ist davon auszugehen, dass er im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur kommunalen Wärmeplanung deutlich bekannter wird.

Es werden mehrere Großwärmepumpen erforderlich sein. Standorte könnten am Küstenkraftwerk und ggf. auf dem MFG 5 – Gelände liegen. Die Planung liegt in der Verantwortung der Stadtwerke.

Selbst wenn es in einzelnen Quartieren eine Anschluss- und Benutzungspflicht für das Wärmenetz geben sollte, ist damit zu rechnen, dass Gebäude, die bereits auf Basis erneuerbarer Energieträger versorgt werden, gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 f ausgenommen bleiben.

Für die Rentabilität eines Nahwärmenetzes ist nicht nur die Zahl der Anschlüsse entscheidend, sondern auch die Wärmedichte (Wärmebedarf pro Flächen oder Trassenmeter einer Wärmeleitung), die Verfügbarkeit von Wärmequellen (Abwärme, Umgebungswärme, Biomasse, Solarthermie o. ä.) und anderes. Dies ist von einem Planungsbüro im Einzelfall zu prüfen. Das Land Schleswig-Holstein fördert entsprechende Planungen über einen Bürgerenergiefonds, der die Vorfinanzierung ermöglicht und den interessierten Bürger*innen das Risiko abnimmt, auf den Kosten „sitzenzubleiben“, wenn später doch kein Wärmenetz realisiert wird.
Letztlich gibt es keine Untergrenze für ein Nahwärmenetz. Es können sich auch kleine Siedlungen zusammenschließen, wie z. B. in bestehenden ökologischen Siedlungsprojekten, oder lediglich zwei benachbarte Einfamilienhäuser. Ob die Häuser „ökologisch“ gebaut wurden oder konventionell, ist dabei für die Realisierung einer gemeinsamen Wärmeversorgung unerheblich.