Die Jahreshauptversammlung des KV Kiels fordert die Ratsfraktion auf, den
Haushaltsantrag „Vorfahrt für den Wohnungsbau 2024-2027“ mit der Kooperation in
die Haushaltssitzung der Kieler Ratsversammlung am 14/15.12.2023 sinngemäß wie
folgt einzubringen:
Die Ratsversammlung beschließt:
1. Dem Wohnungsbau in der Landeshauptstadt Kiel wird erhöhte Aufmerksamkeit eingeräumt, um so schnell wie möglich bezahlbares Wohnen zu gewährleisten und die wenigen bzw. frei verfügbaren Flächen bzw. Immobilien dauerhaft zu sichern und zu entwickeln.
Als Zielgröße sollen in den nächsten drei Jahren mindestens 15 Mio. Euro in diese wichtige sozial-gesellschaftliche Aufgabe in der Landeshauptstadt Kiel investiert werden.
Dies wird durch diesen Beschluss verbindlich und soll durch eine unterjährige Bewirtschaftung im Investitionshaushalt erreicht werden. Dabei sollen die vielfältigen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf europäischer, auf Bundes- und Landesebene hinzugezogen, aber auch durch geeignete Instrumente wie Bürgschaften für die Kieler Wohnungsgesellschaft (KiWoG) genutzt werden.
Auch ist die Erhöhung der entsprechenden Ansätze im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Investitionshaushalt zweckmäßig. Dabei soll grundsätzlich eine Erhöhung der im Rahmen des Haushalts beschlossenen Kreditaufnahme für Investitionen vermieden werden.
2. Die bisherigen Maßnahmen sind dabei in 2024 zu evaluieren und es ist zu untersuchen wie im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten mehr geeignete Grundstücke und Immobilien für diese Ziele und Belange der Stadt gesichert werden können.
3. Die investiven Auszahlungen an die Städtische Wohnungsbaugesellschaft KiWoG werden im Haushaltsjahr 2024 erhöht. Der Ansatz bei der Investitionsnummer 5220050005 wird von 500 Tsd. Euro auf. 2 Mio Euro aufgestockt. Darüber hinaus wird bis 30. April 2024 von der Verwaltung geprüft, wie eine strukturelle Stärkung resp. personelle Stärkung der KiWoG erreicht werden kann. Als Zielgröße für die Folgejahre werden – nach einer Evaluierung – für 2025 ein Ansatz von 3 Mio. Euro und für 2026f ein Ansatz von 4 Mio. Euro angestrebt.
4. Die investiven Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken z.B. in Verbindung mit der Ausübung von Vorkaufsrechten werden im Haushaltsjahr 2024 bei der Investitionsnummer 115010002 von 1,5 Mio. Euro auf 3 Mio Euro aufgestockt. Die Verwaltung wird ermächtigt für den Wohnungsbau oder zur Sicherstellung bezahlbaren Wohnens geeignete Grundstücke und Immobilien anzukaufen und im Rahmen der Deckungsfähigkeit Auszahlungsermächtigungen in doppelter Höhe des Ansatzes, also 6 Mio. Euro, zuzüglich eventueller Drittmittel aus Förderprogrammen von Land, Bund und EU umzuschichten.
Darüber hinaus wird bis 30. April 2024 von der Verwaltung geprüft, wie die Ausübung von Vorkaufsrechten systematisch mit dem Ziel der Übernahme von wirtschaftlich geeigneten Objekten gestärkt werden kann.
Als Zielgröße für die Folgejahre werden für 2025 ein Ansatz von 5 Mio. Euro und für 2026 ein Ansatz von 8 Mio. Euro angestrebt
5. Investitionen, die Zuschüsse von Dritten (Eu/Bund/Land) auslösen, oder die nicht sinnvoll verschoben werden können, da in Folge Drittmittel ausfallen würden, sind von den Kürzungen ausgenommen.
So ist auch der Schulbau ausgenommen.
6. Zudem wird die Verwaltung wird gebeten auch die dem Baudezernat zugeordneten Ämter zur Umsetzung der Ziele personell angemessen in den kommenden Haushaltsjahren ab 2024 zu stärken.