§ 10
(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, sowie der
Schatzmeisterin, der politischen Geschäftsführung und fünf Beisitzerinnen, von denen eine/r auf Vorschlag der GRÜNE JUGEND Kiel gewählt wird. Die Position kann ohne
Von Zeile 243 bis 245 einfügen:
(3) Die beiden Vorsitzenden vertreten den Kreisverband in der Öffentlichkeit. Sie und die Schatzmeisterin vertreten den Kreisverband einzeln gerichtlich und außergerichtlich. Die politische Geschäftsführung ist die Verbindung zwischen Vorstand und Geschäftsstelle. Sie ist gemeinsam mit den Angestellten des Kreisverbandes für die strategische Organisation der Geschäftsstelle verantwortlich. Diese vier Ämter bilden gemeinsam den geschäftsführenden Vorstand.