Einsetzung einer Wahlkampfkommission

Die Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kiel möge beschließen:

Zur strategischen Planung, konzeptionellen Arbeit sowie zur Durchführung des
Oberbürgermeister*in-Wahlkampfes wird bis zum 31.12.2025 eine
Wahlkampfkommission geschaffen.

Die Wahlkampfkommission kann im Rahmen des Wahlkampfbudgets, das der Kreisvorstand vorgibt, eigenständig finanzrelevanten Entscheidungen treffen, und berichtet dem Kreisvorstand regelmäßig von ihrer Arbeit. Der Kreisvorstand kann ein einmaliges aufschiebendes Veto bei Entscheidungen der Wahlkampfkommission einlegen.

Die Aufgaben der Kommission sind:

  • Verwaltung des Wahlkampfbudgets
  • Planung und Durchführung von Fundraising
  • Konzeptionierung und Umsetzung von Walkampfmaterial und analogen wie
    digitalen Werbemitteln
  • Erarbeitung und Umsetzung eines Veranstaltungskonzepts
  • Zuarbeit bei der strategische Kommunikation
  • Analystische Begleitung des politischen Geschehens (insbesondere in Kiel)
  • Einbindung der Mitgliedschaft und des Kreisvorstandes
  • Erstellung eines Abschlussberichts zum Wahlkampf als Grundlage für
    kommende (OB-)Wahlkämpfe