Parteispenden Spenden- und Beitragskonto:Förde-Sparkasse KielIBAN: DE36210501700091032557BIC: NOLADE21KIE Verwendungszweck: Spende – Bitte Anschrift nicht vergessen. Um die Spende richtig verbuchen zu können und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir ihre Postadresse. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung. Parteispenden sind steuerlich absetzbar Ihre Spende reduziert Ihre zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei dem, was Sie über diese Beträge hinaus spenden, hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Die Zuwendungsbestätigung versenden wir unaufgefordert bis spätestens Ende März des folgenden Jahres. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich. Ansprechpartnerin: Martina SimonBuchhaltungbuchhaltung@gruene-kiel.de