Kappungsgrenze ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern 29. August 201416. April 2021 Zur Einführung einer Kappungsgrenze erklären der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Ratsherr Claus Wittig, die Fraktionsvorsitzende von Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ratsfrau Lydia Rudow, und Antje Danker (SSW): „Wir begrüßen die Initiative des Landes, eine Kappungsgrenze in Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt einzuführen. Der Anstieg der Mieten soll gebremst werden. Auch in Kiel setzen wir uns dafür ein, Mieterinnen und Mieter wirksam und konsequent vor drastischen Mieterhöhungen zu schützen. Kielerinnen und Kieler dürfen aus ihren Wohnungen nicht verdrängt werden. Sobald die Daten des Mietspiegels 2014 vorliegen und wir eine verlässliche Grundlage über die aktuellen Mietpreise haben, werden wir im September eine endgültige Entscheidung treffen. In den von der Verordnung erfassten Kommunen ist statt einer Mieterhöhung von 20 % nur eine Erhöhung von 15 % in drei Jahren bis zur örtlichen Vergleichsmiete möglich. Verhindert werden soll, dass Mieterinnen und Mieter in begehrten Wohnlagen aufgrund eines für sie unbezahlbaren Wohnraumes aus ihren Wohnungen verdrängt werden. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW setzen sich sowohl im Land als auch in Kiel für eine echte Mieterinnen- und Mieterpolitik ein. Im Sinne der Mieterinnen und Mieter arbeiten wir mit der Wohnungswirtschaft und den Mietervereinen zusammen. Wir setzen uns dafür ein, mehr Wohnraum auch für Menschen mit geringem Einkommen und besonderen Herausforderungen zu schaffen: Dazu fördern wir den sozialen Wohnungsbau und das generationsübergreifende und barrierefreie Wohnen. Durch soziale Kriterien bei der Flächenvergabe und durch vielfältige Wohnprojekte in allen Stadtteilen helfen wir besonders Familien, Studierenden und älteren Kielerinnen und Kielern.“