Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 31. Januar 2017 31. Januar 20174. Februar 2021 Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft Die Verwaltung wird gebeten, binnen vier Monaten Vorschläge zur Gründung einer Wohnungs(bau)gesellschaft unter städtischem Einfluss zu erarbeiten. Anschließend soll eine solche nach Beratung und Beschluss durch die Ratsversammlung schnellstmöglich, spätestens aber im 1. Quartal 2018 gegründet werden. Ziel ist es, ein breites Angebot an Zusammenarbeit mit Externen (u.a. Genossenschaften, kleinen Baugemeinschaften, experimentellen Wohngruppenprojekten etc.) zu erlangen, aber auch zu ermöglichen, dass die Kommune in Eigenregie sozialen Wohnungsbau betreibt. Dazu müssen mindestens folgende Kernfragen zu den alternativ mit ihren Vor- und Nachteilen darzustellenden Vorschlägen geklärt werden: Wie sind die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Vorrausetzungen und Gegebenheiten, sowie deren kurz- und langfristige (10 Jahre) volkswirtschaftliche Auswirkung auf den städtischen Haushalt beim: – Verkauf von Grundstücken – bei der Gründung einer zu 100% im Besitz der Stadt befindlichen Gesellschaft – bei der Gründung einer zu 51% im Besitz der Stadt befindlichen Gesellschaft unter Beteiligung Privater – bei der Gründung einer zu 100% im Besitz der Stadt befindlichen Gesellschaft, die nur Grundstücke in Erbpacht moderner Prägung kostengünstigst zum Bauen zur Verfügung stellt. Ziel dieses Modells wäre eine gemeinsam mit einem Privaten oder einer zweiten städtischen Wohnungsgesellschaft zu gründende 50/50 Beteiligungsgesellschaft, bei der die Grundstückskosten für den Privaten entfallen. Dieser führt das operative Geschäft und nimmt die Miete ein. Dafür erhält die städtische „Grundstücks-Gesellschaft“ ein qualifiziertes Mitspracherecht (Vetorecht) bei den Mietpreisen und im Rahmen eines Verkaufs oder einer Insolvenz (hier ist auch die Auswirkung einer Heimfallklausel darzustellen). Im gewünschten Verkaufsfall soll für beide Seiten ein Vetorecht gelten. Begründung: Wohnen ist ein Grundrecht! Um auch in den nächsten Jahren einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt zu erhalten und den Mietspiegel und damit die Mieten zu stabilisieren, ist die Gründung einer städtisch Wohnungs-(bau)gesellschaft unbedingt notwendig. Mietsteigerungen zwischen 15% und 25% im Schnitt in den vergangenen 5 Jahren zeigen dies eindrücklich. Außerdem sank der Anteil an geförderten Miet-Wohnungen mit Mietpreisbindung zwischen 2005 und 2015 von 15,7% auf 6,8%, d.h. nur noch ca. 6500 Wohnungen sind heute mietpreisgebunden mit 5,00 bis 5,50€. Auch zukünftig wird es nicht einfacher, da sich heute schon viele Investoren von den Bindungen nach 10 Jahren freikaufen, oder die Finanzierung durch das Land gar nicht erst wahrnehmen, damit sie gleich höhere Mieten fordern können. Für Familien mit Kindern und einem Wohnberechtigungsschein können kaum noch Wohnungen nachgewiesen werden. Trotz der grundsätzlich angewendeten 30%-Regel für sozialen Wohnungsbau bei Neubauten ist nicht zu erwarten, dass bei einer nach aktuellen Prognosen um ca. 15.000 Einwohner wachsenden Bevölkerung der Wohnungsmarkt die Nachfrage gerade nach günstigeren Sozialen Wohnungen zukünftig ausreichend bedienen wird. Sozialer Wohnungsbau heißt nicht nur günstige Mieten, sondern auch geringe Nebenkosten für die Mieter durch Einhalten der „Kieler Energiestandards“. Auch dies gewährleistet eine Wohnungs-(bau)gesellschaft unter maßgeblich städtischen Einfluss am sichersten. Bei einem Herabsetzen der Energiestandards zahlen die Mieter die zusätzliche Rechnung. Wie die letzten 10 Jahre gezeigt haben, ist ein maßgeblicher Einfluss auf den Wohnungsmarkt letztendlich nur durch eine kommunale Wohnungs(bau)gesellschaft möglich. Deshalb gilt es, alle Protagonisten am Wohnungsmarkt mit der zu gründenden Wohnungs(bau)-gesellschaft anzusprechen und lokale Interessierte wie z.B. Wohnprojekte, Baugemeinschaften, Selbstorganisationen wie Siedlerbund und andere Netzwerksstrukturen, zu stützen und ihnen ein kostengünstiges, qualitativ hochwertiges Bauen zu ermöglichen.