Beschluss – Kommunalwahlprozess

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Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:

Der Kreisvorstand wird beauftragt

  1. ab sofort einen offenen Programmprozess zu organisieren, der sowohl Mitglieder als auch Zivilgesellschaft mit einbindet. Das Kommunalwahlprogramm soll im zweiten Halbjahr 2022 beschlossen werden.
  2. ab Frühjahr/Sommer 2022 einen aktiven Prozess zur Gewinnung von Kandidat*innen für die Kommunalwahlliste und die Direktkreise einzuleiten. Die Kandidat*innen sollen im ersten Quartal 2023 gewählt werden.

Zu 1.) Programmerstellungsprozess

Es soll eine breite Beteiligung unter den Mitgliedern, den Ratsmitgliedern, den bürgerlichen Mitgliedern, den Ortsbeiratsmitgliedern, den Arbeitskreismitgliedern, der Grünen Jugend, den Kieler Abgeordneten sowie der Zivilgesellschaft, d.h. den Bürgerinnen und Bürgern Kiels wie auch Initiativen, Verbänden und Institutionen sichergestellt werden.

Um dies zu gewährleisten wird der Programmprozess aus drei Säulen bestehen. Die erste Säule sind die Fachgruppen, die unter Leitung von Verantwortlichen, in ihrem Ermessen tagen sollen. Diese Fachgruppen richten sich vornehmlich aber nicht ausschließlich an die Mitglieder.

Fachgruppen werden ungefähr analog zu unserem letzten Kommunalwahlprogramm gebildet:

  • KiTa, Bildung und Jugendhilfe
  • Kultur und Sport
  • Soziales, Gesundheit, Wohnen & Quartiersentwicklung
  • Umwelt und Natur
  • Mobilität, Klima, Energie
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Beteiligung, Sicherheit, Ordnung und digitale Verwaltung

Die Beteiligung der Bevölkerung Kiels soll vor allem durch die zweite Säule, durch öffentlichkeitswirksame Programmkongresse sichergestellt werden. Diese werden thematisch analog zu den Fachgruppen organisiert sein. Dementsprechend werden sieben Kongresse bis inklusive Mai 2022 durchgeführt werden. Thematisch entsprechend sollen explizit Verbände, Initiativen und Institutionen zu den Kongressen eingeladen werden.

Ob diese Kongresse digital, Hybrid oder in Präsenz stattfinden, wird durch die Coronalage bestimmt werden.

Die dritte Säule besteht aus zehn BarCamps, die lokal unter Beteiligung der entsprechenden grünen Ortsbeiräte, unter dem Motto „Gestalte dein Viertel“, über das Jahr 2023 verteilt, stattfinden sollen. Es werden mehrere Ortsbeiratsbezirke gemeinsam ein BarCamp durchführen. Dort sollen thematisch frei, aber so konkret wie möglich, auf lokaler Ebene umsetzbare Ziele und Maßnahmen für den Ortsteil von den Menschen aus den Ortsteilen erarbeitet werden. Die erarbeiteten Ziele und Maßnahmen sollen in ortsspezifische Wahlkampfflyer einfließen und somit die Direktkandidat*innen und die Ortsbeiräte im Wahlkampf und in ihrer späteren politischen Arbeit unterstützen. Zudem soll dem Kommunalwahlprogramm zeitlich nach dem ersten Entwurf Stadtteilprogramme angehängt werden, die sich aus den BarCamps ergeben. Diese Stadtteilprogramme können nicht mit dem ersten Entwurf dargereicht werden, da die BarCamps über den Veröffentlichungszeitpunkt hinaus stattfinden.

Auf Grundlage der Inputs aus diesen drei Säulen soll die Schreibgruppen den Programmentwurf erstellen. Das Programm soll konkrete Ziele und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele beinhalten, sowie ein Roter Faden soll sichtbar werden. Die Schreibgruppe besteht aus den Verantwortlichen der jeweiligen Fachgruppen, einem*einer Verantwortlichen aus dem Kreisvorstand, einem*einer Verantwortlichen aus der Kreisgeschäftsstelle und einem*einer Verantwortlichen aus dem Fraktionsvorstand.

Der Programmentwurf soll vor den Sommerferien im Juni/Juli auf einer Kreismitgliederversammlung vorgestellt werden, so dass genügend Zeit ist, dass die Mitglieder sich mit dem Programm beschäftigen können und Änderungsanträge eingereicht werden können. Auf einer Kreismitgliederversammlung im zweiten Halbjahr soll das Programm beschlossen werden.

Zu 2.) Personalprozess

Die Aufstellung der Liste wie der Direktkandidat*innen soll wie gewohnt nach dem Beschluss über das Kommunalwahlprogramm erfolgen.

Mögliche Interessent*innen sollen von sich aus direkt mit dem Kreisvorstand oder der Ratsfraktion Kontakt aufnehmen – je früher desto besser. Mögliche Interessent*innen sollen auch aktiv angesprochen werden. Um potentielle Interessierte an die Ratsarbeit heranzuführen führte der Kreisvorstand gemeinsam mit der Ratsfraktion bereits im Jahr 2021 ein sogenanntes Mentoring-Programm oder auch Buddy-System genannt durch. Dieses soll im Jahr 2022 noch einmal durchgeführt werden.

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