Bezug nehmend auf die Diskussion um den Wasserstoffanschluss für das Küstenkraftwerk in Kiel weist Jürgen Meereis, energiepolitischer Sprecher der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf die Rolle der Bundesnetzagentur und der SH Netz als Verteilnetzbetreiber hin:

„Es ist ärgerlich, dass die Bundesnetzagentur keinen Anschluss des Küstenkraftwerks an das Kernnetz vorsieht. Nach ihren eigenen Kriterien sollten Kraftwerke wie das Küstenkraftwerk mit einer elektrischen Leistung ab 100 MW berücksichtigt werden. Das Küstenkraftwerk mit 190 MW erfüllt diese Vorgabe fast doppelt. Dass das Kernnetz kleiner ausfällt als wünschenswert, liegt vermutlich daran, dass manche politische Entscheidungsträger der Bundesregierung die schwarze Null priorisieren, während gleichzeitig dringend eine funktionierende Infrastruktur für Wirtschaft und Bevölkerung gebraucht wird – wie sich auch bei der Bahn zeigt.“

Zugleich weist Jürgen Meereis darauf hin, dass dies mitnichten bedeutet, dass das Küstenkraftwerk nicht angeschlossen werde. „Das Kernnetz muss in allen Regionen durch Verteilnetze ergänzt werden. Dies ist beim zukünftigen Wasserstoffnetz nicht anders als heute schon bei den Strom- und Erdgasnetzen. Hier ist vor allem die SH Netz in der Verantwortung. Die anfängliche Zusage eines Anschlusses und der darauffolgende Rückzug sind schwer nachvollziehbar.Zwar ist die SH Netz eine privatwirtschaftliche Gesellschaft, aber als Verteilnetzbetreiber nimmt sie öffentliche Aufgaben wahr. Nun muss der Anschluss des Küstenkraftwerks über das allgemeine Anschlussnetz erfolgen, das derzeit im Rahmen der Netzentwicklungsinitiative der Landesregierung geplant wird. Wir sind sicher, dass dies bis 2035 gelingt. Die Bedeutung des Küstenkraftwerks, nicht nur für die langfristig klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt, sondern auch für die Stabilität des überregionalen Stromnetzes, ist allen Beteiligten bewusst.“

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