Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen als verfassungsgemäß bestätigt hat. Dieses wegweisende Urteil schafft die Grundlage, um auch in Kiel eine lokale Steuer auf Einwegverpackungen einzuführen.

„Das Urteil aus Karlsruhe gibt uns Rückenwind, endlich konsequente Maßnahmen gegen die Müllflut in unserer Stadt zu ergreifen“, erklärt Jürgen Meereis, umweltpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion. „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Einwegverpackungen unsere Umwelt und das Klima belasten und der oft achtlos in die Landschaft geworfene Müll die Stadt verschandelt.

Klar ist, dass eine Verpackungssteuer ökologische Notwendigkeiten mit ökonomischen Vorteilen kombiniert. Sie fordert die Innovationsbereitschaft von Unternehmen heraus und sie wirkt sich steuernd auf das Verhalten der Verbraucher*innen aus, indem sie Anreize bietet, auf Einweg zu verzichten. Dadurch sinkt die Nachfrage nach kostenintensiven Verpackungsprodukten, was sich langfristig positiv auf die Ertragslage der Gastronomie auswirken kann. Darüber hinaus reduziert sie die Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Recycling.“

Gleichzeitig betonen die Grünen ihre Offenheit für Alternativen. „Die Verpackungssteuer dient nicht dem Selbstzweck, den städtischen Haushalt zu entlasten. Wenn die Wirtschaft eigene Vorschläge macht, um die Mengen an Müll einzudämmen, sollten diese jedoch rasch umsetzbar sein und messbare Erfolge zeigen“, ergänzt Jürgen Meereis.