Beschluss – Sazungsänderung

§4 Abgaben an den Kreisverband durch Oberbürgermeister*innen
Für eine*n Oberbürgermeister*in beträgt die Sonderbeitragshöhe 10,0 % des jeweils aktuellen Grundgehalts und 20,0 % auf eventuelle Zulagen. Dem*der Oberbürgermeister*in steht für jedes Kind mit Kindergeldberechtigung ein Betrag von monatlich 1% der Grundvergütung zu, der von der Sonderbeitragszahlung abziehbar ist. Der Abzug kann nur bei unaufgeforderter Vorlage der Kindergeldbezugsberechtigung gewährt werden. Von den in dieser Sonderbeitragssatzung festgelegten Abgabesätzen kann im Einzelfall abgewichen werden.

Der Sonderbeitrag der*des Oberbürgermeister*in ist monatlich/quartalsweise* per Dauerauftrag oder durch Lastschriftverfahren an den Kieler Kreisverband der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu entrichten. Der Sonderbeitrag wird für die Parteiarbeit des Kreisverbandes verwendet.

Presse: Einfach einsteigen: Gr…
Öffentliche Informationen frei…