Wir wollen, dass Kinder- und Jugendrechte in Kiel weiter gestärkt werden und bitten daher die Verwaltung zu prüfen, wie Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in der Hauptsatzung verankert werden können. Dabei soll ein dezernatsübergreifendes Steuerungsmodell zur Umsetzung der Kinderrechte entwickelt werden sowie ein verbindlicher Aktionsplan mit klaren Handlungsfeldern, Zielsetzungen, Indikatoren und Berichtspflichten. Der Aktionsplan soll der Selbstverwaltung vorgestellt werden.
Der Antrag „Rechtliche Verankerung der Kinderrechte und Bewerbung als kinderfreundliche Kommune“ (Drs. 0896/2026) wurde im Jugendhilfeausschuss am 02.09.2026 geändert beschlossen.
Da die Stadt Kiel bereits viel im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung macht sowie der aktuellen Haushaltslage wird von einer Bewerbung als kinderfreundliche Kommune erst einmal abgesehen.
