BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kiel möge beschließen:
Die Wärmewende ist einer der wichtigsten Hebel der Klimapolitik auf kommunaler Ebene. Die Kieler
Grünen setzen sich deshalb dafür ein, dass die Stadt Kiel ihre kommunale Wärmeplanung nach § 7
Energiewende- und Klimaschutzgesetz direkt auf das Ziel auslegt, dass die Wärmeversorgung in Kiel bis
2035 klimaneutral wird.
Fernwärme ist in stärker verdichteten Stadtteilen der einfachste Weg, in kurzer Zeit viele Haushalte
zentral gesteuert mit klimaneutraler Wärme zu versorgen. Bisher hat die Stadt Kiel allerdings erst die
Hälfte der Haushalte ans Fernwärmenetz angeschlossen. In weniger verdichteten Stadtteilen können
kleinere Inselnetze, Wärmepumpen (ggf. in Verbindung mit kalten Wärmenetzen) o. a. sinnvolle
Alternativen sein, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen sind.
Wo es energiewirtschaftlich sinnvoll ist, sollte unter Nutzung von § 17 Abs. 2 Gemeindeordnung
Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 16 EEWärmeG eine Anschluss- und Benutzungspflicht für das
Fernwärmenetz erlassen werden. Die Anschluss- und Benutzungspflicht soll möglichst nur für Häuser
mit fossilen Heizsystemen gelten. Bei der zeitlichen Perspektive entsprechender Vorgaben ist der
Fahrplan der Dekarbonisierung der Kieler Fernwärmeversorgung mit zu berücksichtigen.
Darüber hinaus setzen sich die Grünen für umfassende Informationskampagnen zum Anschluss an
Fernwärmenetze ein, die den Nutzen und die möglichen Kostenersparnisse transparent aufzeigen.
Neben dem Wärmenetz setzen wir uns für die Realisierung einer Vielzahl von Optionen ein, die sich in
den jeweiligen Stadtteilen gemäß der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung als die sinnvollsten
erweisen. Dazu soll vor allem das Instrument der energetischen Quartierskonzepte genutzt werden, die
zu 90 bis 95 % vom Bund über das Programm KfW 432 und ergänzend vom Land über die IB.SH
gefördert werden.