Spenden

Der Europawahlkampf steht vor der Tür und neben viel personeller Unterstützung, brauchen wir natürlich auch Spenden, um in Kiel einen guten und erfolgreichen Wahlkampf stemmen zu können. Wir sind zwar die stärkste Kraft im Kiel, sind aber nicht die größte Partei. Demnach haben wir weniger finanzielle Mittel als einige andere große Parteien. Wir möchten aber trotzdem einen besseren Wahlkampf als alle anderen führen.

Also: Schaut mal, wie Ihr uns in diesem Wahlkampf unterstützen könnt. Es wird gebraucht!

Zur Verdeutlichung, was Spenden an Kosten decken, hier die Ausgaben einzelner Wahlkampfmittel

• 6,50 € = 2 Plakate

• 20 € = 120 Flyer

• 100 € = Erreichen von 10.000 Menschen über Social Media

• 300 € = Aufstellen einer Großfläche

• 1000 € = eine kleine Veranstaltung

Medienspendentool zur Europawahl:

Außerdem gibt es wieder ein digitales Spendentool, mit dem ihr Plakate in Form von festen Großflächen, Litfaßsäulen sowie Kinowerbung spenden könnt.

Dabei ist es möglich, euch eigene Standorte auszusuchen. Damit helft Ihr sehr, unsere Sichtbarkeit im Stadtraum zu erhöhen.

Hier kommt Ihr zu dem Spendentool.

Parteispenden

Spenden- und Beitragskonto:
Förde-Sparkasse Kiel
IBAN: DE36210501700091032557
BIC: NOLADE21KIE

Verwendungszweck: Spende – Bitte Anschrift nicht vergessen.

Um die Spende richtig verbuchen zu können und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir ihre Postadresse.

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Parteispenden sind steuerlich absetzbar

Ihre Spende reduziert Ihre zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei dem, was Sie über diese Beträge hinaus spenden, hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Die Zuwendungsbestätigung versenden wir unaufgefordert bis spätestens Ende März des folgenden Jahres. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich.

Ansprechpartnerin:

Martina Simon
Buchhaltung
buchhaltung@gruene-kiel.de