Parteispenden

Spenden- und Beitragskonto:
Förde-Sparkasse Kiel
IBAN: DE36210501700091032557
BIC: NOLADE21KIE

Verwendungszweck: Spende – Bitte Anschrift nicht vergessen.

Um die Spende richtig verbuchen zu können und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir ihre Postadresse.

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Parteispenden sind steuerlich absetzbar

Ihre Spende reduziert Ihre zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei dem, was Sie über diese Beträge hinaus spenden, hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Die Zuwendungsbestätigung versenden wir unaufgefordert bis spätestens Ende März des folgenden Jahres. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich.

Ansprechpartnerin:

Martina Simon
Buchhaltung
buchhaltung@gruene-kiel.de