Beschluss: Erweiterung des Trainingszentrums des THW in Projensdorf

Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 6. November 2014.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird einer Erweiterung des Trainingszentrums des THWs in Projensdorf nur zustimmen, wenn nachfolgende Forderungen vor einem Bauleitplanverfahren geklärt werden. Zusätzlich ist festzuhalten, dass es ausschließlich um den geplanten Bauabschnitt I (BA I) geht. Eine Erweiterung des Zentrums Plan BA II und BA III, wird strikt abgelehnt. Eine Zustimmung zu BA I stellt damit keinen Automatismus für eine Zustimmung für die BA II und BA III dar.

  1. Es müssen in der Nähe alternative Standorte geprüft werden. Hierbei sollen Flächen, die sich in öffentlicher, wie auch in privater Hand befinden, berücksichtigt werden.
  2. Ein Flächenverbrauch im Bereich der Kleingärten ist nur dann denkbar, wenn die versiegelte Fläche für PKW-Stellplätze effektiv genutzt wird, d. h., dass die Hälfte des bestehenden PKW-Parkplatzes mit einer Parkpalette o. ä. versehen wird, um dann den steigenden Bedarf an Stellplätzen mit einem geringeren Grundflächenverbrauch wie bisher darzustellen.
    Um die Stellplatzproblematik zu entschärfen ist eine Optimierung der verkehrlichen Anbindung per Fahrrad und ÖPNV unbedingt notwendig. Die zusätzliche Verkehrsbelastung (Lärm, Abgase usw.) muss so gering wie möglich gehalten werden.
  3. Es dürfen keine Kosten für die Stadt bezgl. der Freimachung des Geländes entstehen.
  4. Ökologisch wertvolle Strukturen, die im Rahmen des Bauvorhabens verloren gehen sollen, müssen durch eine ökologische Aufwertung auf der verbleibenden Fläche zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Flächenausgleich ausgeglichen werden. Hierbei sind die Naturschutzverbände zu beteiligen.“
  5. Eine gütliche Einigung mit den betroffenen Kleingärtnern selbst ist Voraussetzung für das Vorhaben.
  6. Es müssen Ersatzgärten in räumlicher Nähe angeboten werden (v. a. für ältere Menschen)
  7. Öffentliche Durchwegungen zwischen Steenbeker Weg und Stadtparkweg (für Rad- und Fußverkehr) müssen erhalten bleiben.
  8. Die Trennung zwischen verbleibendem Kleingartengelände und Sportplätzen/Sporthalle erfolgt durch Knicks.
  9. Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen sind anzustreben, um so die verbesserten Trainingsmöglichkeiten möglichst vielen Schülern zugutekommen zu lassen (z. B. „Sport-Zug“ beim Ernst-Barlach-Gymnasium.)
  10. 10. Die Öffentlichkeit muss im Vorfeld beteiligt werden. Eventuelle Kosten hierfür sind vom Vorhabenträger zu tragen. Die Vorstellung im OBR reicht nicht aus. Unter Umständen soll eine Bürgerbefragung o. ä. durchgeführt werden.
  11. Die Fokussierung auf Leistungssport darf keine negativen Auswirkungen (besonders finanzieller Art) auf den Breitensport haben.Gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten für andere Kieler Vereine, die sich nicht dem Leistungs- sondern dem Breitensport verpflichtet sehen, müssen unbedingt in die Planungen einbezogen werden, um Synergieeffekte zu schaffen.

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