Beschluss der Jahreshauptversammlung am 13. Juni 2015

Wohnen in Freilandland-Lagen und Kleingartenanlagen

Die Kieler Grünen setzen sich für den Schutz und Erhalt des Kieler Grüngürtels ein. Private Nutzung durch KleingärtnerInnen ist genauso gewünscht wie die gemeinschaftliche durch „urban gardening“ oder Grillen im Park. Ein Wohnen ist allenfalls in Randlagen bei entsprechenden baurechtlichen Voraussetzungen vorstellbar, in Freiland-Lagen und Kleingartenanlagen ist Wohnen nicht akzeptabel. Die Zersiedelung des Grüngürtels durch privilegiertes‘ Wohnen im Grünen“ kann nicht Ziel grüner Kommunalpolitik sein.

Damit nicht Umweltrecht und Gleichheitsgrundsätze unterlaufen werden (immerhin gibt es ca. 9800 Parzellen mit nicht beanstandeter Garten- und Freilandnutzung), allerdings auch um soziale Härten zu vermeiden, unterstützen die Kieler Grünen den von der Verwaltung eingeschlagenen Weg des Angebotes von 10-jährigen DuIdungsverträgen. Langjährige BewohnerInnen wären unbilligen Härten ausgesetzt, wenn sie sofort das Wohnen aufgeben müssten. Andererseits können Forderungen nach Vererbbarkeit der Wohnnutzung nur abgelehnt werden, da dies alle Gleichheitsgrundsätze verletzen würde.

Weiterhin unterstützen die Kieler Grünen die Aussagen der Verwaltung, jeden Einzelfall nach Ablauf des Duldungsvertrages erneut auf soziale Härten zu überprüfen und bei Bedarf sozial verträgliche Anschlusslösungen zu finden. Die KMV fordert die Ratsfraktion der Grünen auf in diesem Sinne zu handeln und abzustimmen.

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