Wahlkämpfer in Kiel: Großreinemachen am Bahnhof 22. März 201826. März 2021 Während der Frühling den Winter noch nicht verdrängen konnte, hat sich der Wahlkampf als fünfte Jahreszeit bereits durchgesetzt. Ein sicherer Hinweis darauf ist für Dagmar Hirdes von der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Presseaktion des Oberbürgermeisters am Hauptbahnhof: „Sicherheit und Sauberkeit dieser Visitenkarte Kiels liegen in aller Interesse. Alltagsaufgaben und längst Beschlossenes als neues Konzept auf dem Weg dahin zu verkaufen, ist wohl unter der Überschrift PR einzuordnen“, meint die ordnungspolitische Sprecherin der grünen Fraktion. „Abfallbehälter mit Deckel und Fußpedal, regelmäßige Beseitigung von Fahrradleichen, eine verbesserte Reinigung der Flächen und ein abgestimmtes Miteinander rund um den Bahnhof sind vernünftige, aber auch längst überfällige Schritte, für die es kein Konzept gebraucht hätte“, sagt Dagmar Hirdes. Zusätzliche Sozialarbeit, ein Pissoir und den Verzicht auf eine Containerwache auf dem Vorplatz forderten die Grünen bereits in einer Pressemitteilung vom 10. August 2017 („Mehr als nur Aufräumen“) – auch das wird jetzt umgesetzt. Eine öffentliche Toilette im ZOB sei bereits mit dem ZOB-Neubau beschlossen worden. Das einzig Neue ist aus Sicht der grünen Ratsfrau die Videoüberwachung im Bahnhof, und über die entscheide die Bahn und nicht die Stadt. Neu sein werde auch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), der im Bahnhofsumfeld für die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Vorschriften sorgen soll. Auch das wäre schon lange möglich gewesen, wäre das Ordnungsamt personell dazu in die Lage versetzt worden. „Wir Grüne sind für eine konsequente Durchsetzung des Ordnungsrechts – am Bahnhof und anderswo. Dazu gehören aber angemessene Eingriffsrechte“, macht Dagmar Hirdes klar. Was von den Eingriffsrechten des geplanten KOD in Kiel und dessen geplanter Ausbildung zu halten sei, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einem Schreiben an die grüne Ratsfraktion deutlich gemacht. Der GdP-Landesverband begrüßt grundsätzlich kommunale Verantwortung für Sicherheit und Ordnung im Sinne von Gefahrenabwehr. „Die Aufgaben des Staates müssen allerdings durch gut ausgebildetes Personal wahrgenommen werden. Es darf zu keinem Vertrauensverlust durch ,Billig-Polizei‘ kommen“, heißt es in dem Schreiben weiter. Vollzugseigenschaften mit unmittelbarem Zwang führten aus Sicht der GdP „deutlich zu weit“. Und: „Die Androhung und die Ausübung unmittelbaren Zwangs gegen Personen müssen ausschließlich in den Händen der Polizei bleiben!“ Daneben fordert die GdP auch eine angemessene Besoldung von Vollzugskräften. Einen Start des KOD noch in 2018, wie von der Verwaltung avisiert, kritisiert die GdP: „Dies würde bedeuten, dass eine ,Kurzzeitausbildung/Qualifikation‘ erfolgen soll. Das scheint bei den hohen Anforderungen an das Amt nicht ausreichend zu sein. Auch müsse es eine „strikte Abgrenzung zwischen Uniform der Landespolizei und des KOD geben“. Dagmar Hirdes von den Grünen ergänzt abschließend: „Wir brauchen einen Ordnungsdienst mit guter Ausbildung und angemessenen Kompetenzen.“