Beschluss – Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen 23. August 202019. Januar 2021 Bündnis 90 / Die Grünen Kiel setzen sich für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen nach dem sogenannten ”Paderborner Modell” ein. Dieses sieht vor, Katzen in einem Alter von fünf Monaten zu kastrieren und diese durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip zu kennzeichnen. Haushalte mit geringem Einkommen, die die Kosten einer Kastration nicht vornehmen können, werden durch das Projekt der Tierärztekammer mit Unterstützung des Landes, welches regelmäßig kostenlose Kastrationen anbietet, gefördert. Auch die Stadt Kiel soll sich verstärkt an diesem Projekt beteiligen. Züchter*innen sollen Ausnahmegenehmigungen erhalten können, insofern Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt werden kann. Begründung (nicht mit beschlossen): In Deutschland gibt es heute knapp 2 Millionen streunende Katzen. Dieser Sachverhalt ist aus vielerlei Sicht problematisch. Streunende Katzen sind um ein Vielfaches mehr Krankheitserregern ausgesetzt. Dies betrifft in der Folge weitere freilaufende Katzen und am Ende des Tages die Besitzer*innen. Die Tiere leiden mehr und der Druck auf die Tierheime (und auch die damit verbundenen Kosten) steigt. Zudem fallen jährlich bis zu 200 Millionen Vögel Katzen zum Opfer. Besonders die Brut der Vögel leidet unter streunenden Katzen. Eine Reduktion des Bestands, welche eine unmittelbare Folge flächendeckender Kastration und Kennzeichnung wäre, hätte auf der anderen Seite positive Effekte beim Vogelschutz. Aus medizinischer Sicht ist eine Kastration ab dem dritten Lebensmonat möglich und die Geschlechtsreifecirca ab dem fünften Lebensmonat erreicht. Zu diesem Zeitpunkt ist die Kastration optimal.