Die Kooperation beantragt im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit (25. März 2021), dass bei Wahlen zukünftig alle Wahllokale den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen sollen. „Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Stimme am Wahltag in einem Wahllokal abzugeben. Fehlende Barrierefreiheit der Wahllokale darf keine Hürden aufbauen, dieses Recht auszuüben!“, fordern die Sprecherin für Menschen mit Behinderung Anna-Lena Walczak (SPD), Jessica Kordouni (Bündnis 90/Die Grünen) und die stellvertretende Vorsitzende Christina Musculus-Stahnke (FDP).
Zur Oberbürgermeisterwahl 2019 waren 36 von 48 Wahlgebäuden barrierefrei oder auch 96 von 133 Urnenwahlräumen. Aus Sicht der Sprecher*innen der Kooperation ist das nicht ausreichend. Viele Wahllokale seien derzeit noch nicht barrierefrei, könnten aber durch Hilfsmittel auch kurzfristig barrierefrei werden, bevor eine bauliche Barrierefreiheit erreicht werde. So könnten beispielsweise mobile Rampen oder Beschriftungen in Blindenschrift eingesetzt werden. Außerdem solle in den Wahlbenachrichtigungen aufgeführt werden, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Wenn nicht, sollten die Gründe dafür aufgeführt werden. „Der aktuelle Zustand ist unbefriedigend und sollte schnellstmöglich geändert werden“, so abschließend Walczak, Kordouni und Musculus-Stahnke.
Zum Antrag Barrierefreiheit der Wahlgebäude in Kiel (Drs. 0294/2021)
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