Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel, bis zum 15. September 2022 eine Änderung der Hundesteuersatzung vorzulegen. Ziel dieses Antrags ist es, dass anerkannte Therapiehunde und anerkannte Assistenzhunde, auf Antrag und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, von der Steuer befreit werden können.
Der interfraktionelle Antrag Änderung der Hundesteuersatzung für Therapie- und Assistenzhunde (Drs. 288/2022) wurde einstimmig am 19. Mai 2022 beschlossen.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Jugenddorf Falckenstein: Wichtiger Ort für Kinder und Jugendliche
Als „wichtiges Projekt für ganz Kiel“ wertet unser jugendpolitischer Sprecher Christian Osbar die bevorstehende Sanierung des Jugenddorfs Falckenstein: „Hier finden Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten unmittelbaren Zugang zu…
Weiterlesen »
Kooperation hat alle Mitarbeitenden der SKK Service GmbH im Blick
„Alle Mitarbeitenden des Städtischen Krankenhauses leisten gute Arbeit. Dazu gehören auch die Mitarbeitenden der SKK-Service GmbH“, erklären der arbeitspolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Matthias Treu, und die Fraktionsvorsitzende Anke Oetken, Ratsfraktion…
Weiterlesen »
Frauenfacheinrichtungen stärken
Die Bedeutung der unverzichtbaren Arbeit von Frauenfacheinrichtungen ist während der Pandemie noch deutlicher geworden. Die Herausforderungen durch familiäre Gewalt waren und sind enorm und werden mit hohem Einsatz und großer…
Weiterlesen »