Änderung der Hundesteuersatzung für Therapie- und Assistenzhunde

Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel, bis zum 15. September 2022 eine Änderung der Hundesteuersatzung vorzulegen. Ziel dieses Antrags ist es, dass anerkannte Therapiehunde und anerkannte Assistenzhunde, auf Antrag und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, von der Steuer befreit werden können.

Der interfraktionelle Antrag Änderung der Hundesteuersatzung für Therapie- und Assistenzhunde (Drs. 288/2022) wurde einstimmig am 19. Mai 2022 beschlossen.

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