GoodLifeStudio // Getty Images Signature Es gilt das gesprochene Wort! Wir haben in der Ratsversammlung und vor allem in den Ausschüssen wiederholt über die Wärmeversorgung diskutiert. Das Thema war allen Fraktionen, die sich inhaltlich in die Arbeit der Ratsversammlung einbringen, d. h. allen demokratischen Fraktionen, sehr wichtig. Aktuell ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP) in Arbeit. Ende des Jahres muss die Ratsversammlung entscheiden, wo weitere Wärmenetze errichtet werden. Damit stellt sich zugleich die Frage, wer sie denn errichten wird. Eigentlich haben wir zu solchen Zwecken am 11. November 1856 die Städtische Gasanstalt gegründet. Heute heißt dieses Unternehmen „Stadtwerke Kiel“. Die Stadtwerke haben aber schon mehrfach erklärt, dass sie sich auf den Ausbau ihres zentralen Fernwärmenetzes fokussieren werden. Sollte die KWP also z. B. ergeben, dass der Ausbau eines Fernwärmenetzes in Schilksee wirtschaftlich und sinnvoll ist, würden die Stadtwerke dies trotzdem nicht umsetzen. Wenn wir als Ratsversammlung beschließen, wo Wärmenetze errichtet werden sollen, aber den Bürger*innen die Antwort schuldig bleiben, wer sie denn errichten wird, sehen wir alle miteinander alt aus. Natürlich könnten wir darauf warten, dass ein Investor in dem einen Stadtteil tätig wird, ein anderer in einem anderen etc. Damit entstünde aber ein Flickenteppich, den wir nie wieder zusammenführen könnten. Zudem sind die Refinanzierungsmöglichkeiten für private Gesellschaften ungünstiger für eine Kommune – und damit wird es teurer für die Bürger*innen. Daher spricht einiges dafür, den Bau von Wärmenetzen als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge in den Händen der Kommune zu lassen, z. B. durch Gründung einer kommunalen Wärmegesellschaft. Es erscheint dabei nicht sinnvoll, diese operativ tätig werden zu lassen, mit dem Aufbau der nötigen technischen und administrativen Infrastruktur, quasi einer „Stadtwerke Kiel II“. Aber sie könnte Eigentümerin der Wärmenetze werden und diese für den Betrieb an erfahrene Unternehmen verpachten – z. B. für 15 oder 20 Jahre. Dafür sind viele Fragen zu klären: Wie kann es organisiert werden? Wie kann es refinanziert werden? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten (Kommunalrecht, Vergaberecht, Konzessionsrecht, Tariftreue etc.). … Diese Fragen müssen wir jetzt klären. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass der Aufbau von Wärmenetzen viele Jahre dauern wird. Daher sollten wir aber weitere Verzögerungen vermeiden und Ende des Jahres, wenn die Ergebnisse der KWP vorliegen, hinsichtlich der Strukturen zur Umsetzung entscheidungsfähig sein. Auch wenn vieles für eine städtische Wärmegesellschaft spricht, bin ich ein Verfechter des Subsidiaritätsprinzips. Wenn also die Bürger*innen ihre Wärmeversorgung in die eigene Hand nehmen wollen, kann dies eine noch bessere Lösung sein. An verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein existieren bereits Bürgerenergiegenossenschaften. Die meisten davon sind im ländlichen Raum, wo man einander kennt und wo der Zusammenhalt noch größer ist – das macht es einfacher. Aber ich habe gestern und heute auf den „Berliner Energietagen“ gelernt, dass sogar in Berlin in zwei Stadtteilen Bürgerenergiegenossenschaften gegründet wurden. Wenn daran auch in Kiel Interesse besteht, sollten wir dies als Stadt unterstützen. Auch die Möglichkeiten dazu sind Gegenstand des Prüfauftrages. Ich möchte nicht verhehlen, dass es mir am liebsten wäre, wir würden diesen Antrag gar nicht brauchen, oder wir könnten die Prüfergebnisse der Verwaltung Ende des Jahres ungelesen abheften – weil nämlich die Stadtwerke doch noch ihre Bereitschaft erklären, auch dezentrale Nahwärmenetze auf- und auszubauen, bei denen die KWP ergibt, dass sie wirtschaftlich betrieben werden können (wäre dies nicht der Fall, würde die KWP sie gar nicht vorsehen). Ich würde mir sehr wünschen, dass die vier städtischen Aufsichtsratsmitglieder hier an einem Strang ziehen und dazu nochmals einen Anlauf machen. Aber ich mache mir keine Illusionen über die Erfolgsaussichten, denn unsere Einflussmöglichkeiten auf die Stadtwerke sind aus verschiedenen Gründen begrenzt. Und für den Fall, dass sie nicht aktiv werden, müssen wir vorbereitet sein! Noch kurz eine Anmerkung zum Änderungsantrag der AfD. In diesem heißt es „Die Verwaltung wird beauftragt, einen weiteren Ausbau von Nahwärmenetzen zu prüfen. Dies soll im Kontext der laufenden Kommunalen Wärmeplanung erfolgen.“ Die angesprochenen Prüfungen können nicht „im Kontext“ der Kommunalen Wärmeplanung erfolgen, sondern sie sind der Inhalt der Kommunalen Wärmeplanung. Hier scheint es bei der AfD Verständnisschwierigkeiten zu geben. Zudem haben wir in der Ratsversammlung im Dezember beschlossen, welches Ingenieurbüro mit genau diesen Prüfungen beauftragt wird (TOP N 2.3). Die AfD hat dagegen gestimmt. Nun beantragt sie, dass die Prüfungen durchgeführt werden, die sie im Dezember noch abgelehnt hat – und dies, obwohl die Prüfungen bereits seit einigen Monaten in Arbeit sind! Der Änderungsantrag der AfD ist also vollkommen sinnlos, so dass wir ihn ablehnen werden.