Die Kieler Ratsversammlung stimmt heute über den Antrag „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ (0925/2024) ab. Damit soll das Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetz, das am 05.07.2024 in Kraft getreten ist, in Kiel umgesetzt werden. Arne Langniß, baupolitischer Sprecher der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Maßnahme: 

„Es ist ein wichtiger Schritt, dass diese Satzung jetzt auf den Weg gebracht wird. Endlich haben wir die Möglichkeit, schnell und gezielt gegen verwahrloste Immobilien, zweckentfremdeten Wohnraum und langfristigen Leerstand vorzugehen. Die Entmietung aus Spekulationsgründen wird dadurch erheblich erschwert. Durch klare Regelungen, wie die zeitliche Begrenzung von Ferienwohnungen, den Mindeststandard für Zimmergrößen und empfindliche Ordnungsstrafen bei Verstößen, können wir den Teufelskreis aus Spekulation und Verwahrlosung durchbrechen, der viele Stadtteile belastet.“  

Langniß betont zudem, dass die neue Satzung auch endlich die Lücken zwischen Bauordnungsrecht, privatem Mieter*innenrecht und den Eigentumsrechten der Eigentümer*innen schließt. „Im schlimmsten Fall droht sogar eine Enteignung – das zeigt, wie ernst wir es meinen, Wohnraum in Kiel zu schützen und zu erhalten.“ 

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.