Es gilt das gesprochene Wort! Mit dem vorliegenden Antrag (Drs. 1335/2024) kann man sich inhaltlich und formal befassen. Ich fange mal mit den Inhalten an: „Erhalten und Pflegen“ klingt schön. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass das Geld kostet. Es gibt in Kiel einen Bereich im Erdgasnetz, in dem kaum noch Erdgas abgenommen wird, aber nun Erhaltungsmaßnahmen notwendig werden. Die Stadtwerke haben daher die dortigen Kunden gefragt, ob sie weiterhin Wert auf Erdgas legen, oder sich eine Umstellung auf andere Energieträger vorstellen können. Heute ist es noch so, dass sie das Gasnetz erhalten müssen, wenn auch nur ein einziger Kunde dies wünscht – dies wird sich ändern. Hier hat nun genau ein einziger Kunde Wert auf den Erhalt des Anschlusses gelegt, und dies – Ironie der Geschichte – ist einer, der derzeit gar kein Erdgas bezieht, aber für den Fall einer zukünftig anderen Vermietung fürchtet, einen Mieter zu verlieren, der vielleicht noch Erdgas wünscht. Wegen dieses einen Kunden, der gar kein richtiger ist, müssen die Stadtwerke nun einen sechsstelligen Betrag investieren. Dies ist nicht nur volkswirtschaftlicher Irrsinn, sondern es müssen alle noch bestehenden Erdgaskunden in Kiel die Netzentgelte bezahlen. Wenn immer weniger Menschen das Gasnetz nutzen, weil immer mehr auf Fernwärme, Wärmepumpen o. a. umsteigen, und das Gasnetz das gleich bleibt, werden die gleichen Kosten auf immer weniger Kund*innen umgelegt, und jede Kilowattstunde Erdgas wird immer teurer. Daher ist es sinnvoll, in den Bereichen, in denen kein relevanter Erdgasbedarf mehr besteht, das Erdgasnetz auch irgendwann stillzulegen. Wenn Sie, lieber Herr Stalder, endlich auch der Meinung sind, wir müssten mehr gegen den menschengemachten Klimawandel tun, und die Kostensteigerung beim Erdgas durch CO2-Bepreisung und höherer Beschaffungskosten reiche noch nicht aus, um die Menschen möglichst schnell vom Erdgas wegzubringen, dann könnte man Ihrem Antrag vielleicht zustimmen. Nun zum Formalen: Die Stadtwerke haben die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Damit können wir dem Vorstand keine Anweisungen erteilen. Auch der Aufsichtsrat kann sich nicht ins operative Geschäft einmischen, und die Ratsversammlung kann den Aufsichtsräten keine Weisungen erteilen – das wäre rechtswidrig. Hinzu kommt, dass wir nur noch Minderheits-Eigentümer der Stadtwerke sind – Oberbürgermeister Gansel hat bekanntlich mit Zustimmung der damaligen Ratsversammlung 51 % der Stadtwerke an Finanzinvestoren verkauft. Selbst wenn die Stadtwerke eine GmbH wären, könnten wir ihr inzwischen keine Anweisungen mehr erteilen. Der Antrag fordert also etwas, was 1. sinnlos und 2. rechtlich nicht umsetzbar ist. Daher werden wir ihn ablehnen.