Gemeinsam mit der SPD-Ratsfraktion setzen wir uns mit unserem Änderungsantrag zur Quotenregelung für geförderten Wohnungsbau dafür ein, dass bezahlbarer Wohnraum in Kiel verbindlich entsteht. Vorhabenträger*innen sollen künftig auch bei einer Ablehnung durch das Land Schleswig-Holstein einen zweiten Antrag auf soziale Wohnraumförderung stellen können. Sollte die Förderung abermals nicht greifen, soll die Verwaltung prüfen, ob mindestens 30 Prozent der entstehenden Wohnungen zu einem Höchstmietpreis von maximal 2 Euro über dem Mietpreis des zweiten Förderwegs pro Quadratmeter angeboten werden können. Die Preisbindung wird auf 25 Jahre festgelegt.
Der Änderungsantrag zur Drs. 1401/2025 „Quotenregelung für geförderten Wohnungsbau“ (0080/2026-01) wurde in der Ratsversammlung am 19.02.2026 ungeändert beschlossen.