Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 24. März 2015

Fortentwicklung des Kommunalwahlrechts in Schleswig-Holstein

Dieser Beschluss wird als Antrag zum Landesparteitag im Mai 2015 eingebracht.

1. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein streben eine Demokratisierung und Stärkung des Wählerinneneinflusses im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrecht an. Dazu wird eine Projektgruppe (PG) „Wahlrechtsreform“ eingesetzt, die für alle Mitglieder offen ist.

2. Diese PG erhält den Auftrag, Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der geeignet ist, das schleswig-holsteinische Kommunalrecht in Richtung auf mehr Demokratie, mehr BürgerInnenbeteiligung und die Erleichterung von Kandidaturen für Eltern von Kindern, Jugendlichen in der Ausbildung und Berufstätigen weiterzuentwickeln. Ziel sollte u. a. sein:

a)    Die Direktwahl der Amtsausschüsse in den Ämtern einzuführen.

b)    Möglichkeiten für die BürgerInnen zu schaffen, bei der Stimmabgabe mehr Einfluss auf die Auswahl der KandidatInnen zu nehmen.

c)    Die Kandidatur von Menschen mit Kindern, eingespannten Berufstätigen und Menschen in der Ausbildung zu erleichtern.

  1. Die Landtagsfraktion wird gebeten Vertreter in die PG zu entsenden und sich aktiv an der Erarbeitung zu beteiligen.
  2. Die Ergebnisse der PG sind dem Landesparteitag 2016 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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