Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 24. März 2015 24. März 20154. Februar 2021 Satzungsänderung § 5, Abs. (3) der Kreisverbandssatzung wird wie folgt geändert: (3) Anträge an die Kreismitgliederversammlung auf Änderung der Satzung, des Kommunalwahlprogramms sowie auf die Abwahl von Mitgliedern des Kreisvorstandes müssen bis zum 20. Tag vor der Versammlung an den Kreisvorstand gesandt werden (Datum des Poststempels). Alle anderen Anträge sind mit einer Eingangsfrist von sechs Tagen vor der Versammlung schriftlich beim Kreisvorstand einzureichen und müssen von diesem innerhalb von drei Tagen per Mail an die Mitglieder versandt werden. Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge) können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden, Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.