Artenschutzrechtlichen Fragen bei der Ansiedlung von Möbel Kraft klären 16. Mai 20138. Februar 2021 Grüne erwarten bei der Ansiedlung von Möbel Kraft ein umfassendes artenschutzrechtliches Verfahren Anlässlich einer Veranstaltung der GRÜNEN zu den artenschutzrechtlichen Fragen bei der Ansiedlung von Möbel Kraft erklären die umweltpolitische Sprecherin, Martina Baum und der baupolitische Sprecher, Dirk Scheelje von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir bedauern, dass die Zeit zwischen der Aufgabe der meisten Gärten auf dem Gelände des geplanten Kaufhauses von Möbel Kraft und dem noch anstehenden Artenschutzgutachten zu viel Zeit vergeht. Damit ist absehbar, dass durch beklagenswerten Vandalismus ökologisch wertvolle Bäume und Gartenlandschaft zerstört werden. Möglicherweise entzieht das dort lebenden Fledermauspopulationen ihre Lebensgrundlage. Damit wird das zu erstellende Gutachten anfechtbar und es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Bau erheblich verzögern wird. Umso wichtiger ist ein ernsthaftes und transparentes Verfahren bei der Bestimmung von notwendigen Ausgleichsmaßnahmen. Eine artenschutzrechtlich befriedigende Lösung wird auf diesem Gelände außerordentlich schwierig, da kaum Flächen vorhanden sind, die als „Ausweichflächen“ für die Fledermäuse geeignet sind. Wir schlagen als zusätzliche Sofortmaßnahmen vor, die aufgegebenen Lauben zu verschließen, die Zufahrten für PKW zu versperren, sowie mit Hinweisschildern auf das bevorstehende artenschutzrechtliche Prüfverfahren hinzuweisen.“