Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr 12. März 201516. April 2021 „Wir wollen, dass in Kiel alle Haltestellen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, wie es das neue Personenbeförderungsgesetz vorschreibt. Die Haltestellen in Kiel erfüllen teilweise bereits Vorgaben der Barrierefreiheit. Glaswände der Unterstände haben Markierungen für Sehbehinderte, Fahrpläne werden mit möglichst großer Schrift und kontrastreich hergestellt. An einigen Haltestellen informieren dynamische Anzeigetafeln auch hörgeschädigte Fahrgäste über die tatsächlichen Abfahrtszeiten. Doch fehlen beispielsweise akustische Informationen, etwa durch Außenlautsprecher an den Linienbussen. Auch müssen die Haltestellen für RollstuhlfahrerInnen und GehwagennutzerInnen stufenlos erreichbar sein, die Höhe des Bordsteins muss den Abstand zwischen Haltestelle und Fahrzeug verringern. Weitere Mängel hat der Beirat für Menschen mit Behinderungen in einem offenen Brief zurecht aufgelistet. Seit 2008 werden bereits jährlich 150.000 Euro für konkrete Baumaßnahmen im städtischen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt. Doch werden diese Investitionen nicht ausreichen, um die von uns gewollte und gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit zu erreichen. Entscheidend ist der rechtzeitige Beginn mit der Planung für die komplexen Umbaumaßnahmen und die Sicherstellung der Beteiligung der betroffenen Gruppen. Entscheidend ist, dass die Kosten in den Haushaltsberatungen von Anfang an berücksichtigt werden. Absolut notwendig werden ergänzende Landes- und Bundesmittel sein. Aus diesen Gründen haben wir der kommenden Ratsversammlung einen Antrag vorgelegt, mit dem wir die Verwaltung beauftragen, darzulegen, wie Kiel bis 2022 die vollständige Barrierefreiheit der Haltestellen und ihrer Umgebung sicherstellen wird.“