Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 8. November 2016

Nachnutzung des Flughafens Holtenau für Wohnen und Gewerbe

1. Die KMV sieht in der Umsetzung des Nutzungsvariante B (Flughafenschließung und Nachnutzung für Wohnen und Gewerbe) die weitaus beste Entwicklungsperspektive für das Flughafengelände und sieht sich durch das vorgelegte Gutachten in dieser Auffassung bestätigt. Größe der Gewerbeflächen, Zahl der Arbeitsplätze, Einkommenszuwachs, Steuereinnahmen und Zahl der Wohnungen, all diese Werte sind deutlich besser als bei Variante A. Variante B ermöglicht eine großflächige Gewerbeansiedlung von 40 Hektar und auch Wohnungsbau in gleicher Größe bedarfsorientiert mit bis zu 2.400 Wohneinheiten. Da es sich um ein städtisches Grundstück handelt, kann sozialer Wohnungsbau hier in besonderem Maße berücksichtigt werden.

2. Die KMV beauftragt den Kreisvorstand und den Fraktionsvorstand weitere Gespräche mit den Kooperationspartnern SPD und SSW zu führen, um noch im Jahr 2016 ein verbindliches Verfahren abzustimmen für eine tragfähige Entscheidung über die Zukunft der Flughafenliegenschaft.

3. Die KMV fordert einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für Wohnungsbau und weitere Gewerbeflächen auf dem Flughafengelände. Die Zeitpunkte der Umsetzung der Bebauungsplanungen und des Beschlusses zur Schließung des Verkehrslandeplatzes müssen festgelegt werden. 

Alternativ dazu können die Kooperationsfraktionen in der Ratsversammlung  einen Bürgerentscheid zur Zukunft des Flughafens beschließen.

4. Sollte es zu keiner Einigung über einen Aufstellungsbeschluss oder über einen Bürgerentscheid kommen, wird der Kreisvorstand beauftragt, zu prüfen ob die Initiierung eines Bürgerbegehrens gemäß § 16 g Abs.3 Gemeindeordnung sinnvoll ist und welche Bündnispartner dafür in Frage kommen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.