Betrauung der Flughafengesellschaft durch die Landeshauptstadt Kiel

Rede in der Ratsversammlung am 08. Juni 2017 von Lutz Oschmann, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Betrauung der Flughafengesellschaft durch die Landeshauptstadt Kiel

Gemäß den am 4.4.2014 in kraftgetretenen EU-Leitlinien für „staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften“ dürfen Flughäfen nach einem Übergangszeitraum von 10 Jahren keine Betriebsbeihilfen mehr erhalten und müssen ihren Betrieb aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Verluste des Holtenauer Verkehrslandeplatzes dürften dann auch nicht mit Gewinnen des Seehafens verrechnet werden.

Es gibt eine Ausnahme, das ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Aufgaben. Damit kann die Flughafengesellschaft durch die Landeshauptstadt (LH) Kiel betraut werden. So stellt Kiel sicher, dass auch zukünftig das Defizit des Verkehrslandeplatzes aus dem Haushalt der Stadt, bzw. des EBK finanziert werden darf. Und es hört sich ja gut an, wenn das Defizit auf 200.000 € pro Jahr begrenzt werden kann oder sogar vielleicht auf null sinkt. Das ist aber nicht die ganze Wahrheit.

Die Flughafengesellschaft zahlt für die Pacht des städtischen Geländes sage und schreibe jährlich einen Euro, aber nicht pro QM sondern für die gesamte Fläche. Ein Euro für 100 Ha, ein echtes Schnäppchen und das ist natürlich eine indirekte Subvention des Verkehrslandeplatzes. Und die Einnahmen aus der Parkplatzvermietung für Kreuzfahrtgäste sind sicher hoch willkommen, haben aber mit flughafenaffinem Gewerbe überhaupt nichts zu tun.

In Wahrheit geht es um die einfache Frage, wird das Landebahngelände weiterhin unproduktiv genutzt? Dabei spielt die Höhe der Subvention nur eine bescheidene Rolle. Oder aber wir suchen eine volkswirtschaftlich sinnvolle und produktive Nutzung für diese attraktive Liegenschaft.

Das Landebahngelände gehört schon zu 90% der LH Kiel. Es gibt ansonsten keine große zusammenhängende Fläche im Besitz der Landeshauptstadt.

Es können bis zu 1.800 Wohneinheiten (WE) entstehen, barrierefrei und ökologisch mit max. 30% sozialem Wohnungsbau wegen der günstigen Grundstückspreise. Zurzeit entstehen in Kiel hauptsächlich hochpreisige Wohnungen, die ein Normalverdiener nicht bezahlen kann. Wo sonst als auf städtischen Grundstücken kann bezahlbarer Wohnraum errichtet werden? Der Sozialdezernent Stöcken hatte in einer Ratsvorlage vom Januar 2016 vom geplanten Bau von 1.800 WE in städtischer Regie gesprochen, davon ist leider kaum was übrig geblieben.

Bei Vollbelegung der HOLTENAUER Wohneinheiten fließen pro Jahr 2,3 Mio. € Schlüsselzuweisungen des Landes in das Kieler Stadtsäckel.

Auf 40 Ha Gewerbefläche können 2.600 neue zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen. Die Gewerbesteuer kommt komplett der Stadt zu Gute und muss nicht geteilt werden wie bei interkommunalen Gewerbegebieten wie Melsdorf.

Es gibt eine konfliktfreie gemeinsame Entwicklung von MFG5- und Flughafengelände, ein neuer Stadtteil ohne Trennung von Arbeiten und Wohnen auf 192 ha kann entstehen.

Die Diskussion um die zweite Anbindung des MFG5-Geländes zeigt deutlich, dass die Flächen zusammengehören. Die einfachste Zuwegung wäre direkt von der B503 auf die Landebahn.

Anstehende Sanierungskosten für die Landebahn, das Instrumentenlandesystem (ILS) und die Flughafenbefeuerung in Höhe von 5,5 Mio. € können vermieden werden.

Es ist gut, wenn die Defizite des Verkehrslandeplatzes endlich sinken. Viel besser wäre eine Nutzung der tollen Liegenschaft in Holtenau für Wohnen und Gewerbe mit sicheren städtischen Einnahmen aus Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Schlüsselzuweisungen.

Wer diese Fläche nicht für Wohnungsbau nutzen will, der möchte auch nicht, dass Kiel bis 2030 auf 268.000 Einwohner wächst. So einfach ist das.

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