Beschluss – Klarer Kurs für Kieler KiTas: Chancengleichheit, Entlastung der Eltern und hohe Betreuungsqualität für alle Kinder

Das neue KiTa-Gesetz wurde im Dezember 2019 auf Landesebene beschlossen und eröffnet auch in Kiel neue Handlungsspielräume für die Kindertageseinrichtungen in Kiel. Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein wurde vereinheitlicht, Qualitätsstandards wurden festgelegt und die Elternbeiträge auf niedrigem Niveau gedeckelt.

Die Qualitätsstandards werden in Kiel weitestgehend schon erfüllt, es stehen aber noch nicht ausreichend Betreuungsplätze für alle Kieler Kinder zur Verfügung. Neben dem bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen in allen Kieler Stadtteilen, stellt der Fachkräftemangel eine große Herausforderung für das Jugendamt Kiel sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen dar. Dabei stellen die KiTa-Gebühren für manche Familie eine Belastung dar und nicht jedes Kind kommt mit einem Frühstück im Bauch in die Einrichtung.

Wir fordern die Ratsversammlung auf, bei allen zukünftigen Beschlüssen weiterhin das Kindeswohl sowie die Betreuungsqualität im Blick zu behalten als auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen im Blick zu behalten.

Im Einzelnen fordern wir:
• Kurzfristig eine Verbesserung der Sozialstaffel-Regelung bei den KiTa19 Gebühren, die einkommensschwache Familien entlastet und mittelfristig die Senkung der Gebühren bis zur Beitragsfreiheit. Ein evtl. vom Arbeitgeber gezahlter Kindergartenzuschuss ist grundsätzlich nicht als Teil des Elterneinkommens zu berechnen.
• Die Möglichkeit für alle Kindertageseinrichtungen in Kiel, ein verbindliches Frühstück für alle Kinder anzubieten.
• Ernährungsbildung im Sinne von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung in allen Kindertageseinrichtung zu fördern (beispielsweise durch Kinderküchen und Naschgärten).

Begründung erfolgte mündlich

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