Ausreichend Spielplätze für noch nicht schulpflichtige Kinder 17. September 20207. September 2021 Kiel soll eine bespielbare Stadt zu werden (siehe Spielleitplanung der Stadt Kiel. Die LBO SH verpflichtet Bauträger, öffentlich-rechtlich dauerhaft nutzbare Spielflächen bei größeren Bauvorhaben zu schaffen. Ziel ist eine Satzung für alle Kieler Stadtteile, in der geregelt ist, dass ausreichend Spielplätze für noch nicht schulpflichtige Kinder zu schaffen sind. Besonders in unterversorgten Stadtteilen sollen in Zusammenarbeit mit den Eigentümer*innen der Immobilien – auch bei bestehenden Wohnbauten – die Zahl der Spielflächen für Kleinkinder erhöht werden. Zum Antrag geht es hier.