Kooperation fordert lückenlose Bestandsaufnahme 28. Januar 20212. Februar 2021 Die drei Fraktionen der Kieler Ratsversammlung fordern eine lückenlose Bestandsaufnahme der Schäden, die bei den Grünarbeiten im Grüngürtel, der Teil der naturschutzrechlichen Ausgleichsflächen ist, beim Möbelmarktzentrum auf dem Prüner Schlag angerichtet worden sind. „Wir erwarten, dass die Stadtverwaltung das jetzt vorliegende Gutachten ebenso zügig wie gründlich auswertet, die Politik darüber informiert und angemessene Konsequenzen vorschlägt“, so die baupolitischen Sprecher*innen André Wilkens, Arne Stenger und Christina Musculus-Stahnke. Zu den möglichen Konsequenzen gehört für die Rathaus-Kooperation gegebenenfalls auch ein Strafantrag, „um Investor*innen deutlich zu machen, dass bei solchen Bauvorhaben Absprachen einzuhalten sind, und auch juristisch Klarheit zu schaffen Für derartige Verstöße müssen Unternehmen Verantwortung übernehmen und Fehler auch von sich aus öffentlich einräumen. Wir würden uns in Zukunft eine bessere Kommunikation der Unternehmensgruppe Krieger in Kiel wünschen.“ Es herrsche weitgehende Übereinstimmung, dass die Kommunikation rund um das Geschehen auf dem Prüner Schlag in Zukunft zu verbessern sei – auch zwischen Verwaltung und Politik. „Zentral sind für uns derzeit aber andere Fragen: Wie groß ist der Schaden, der dort im Auftrag der Unternehmensgruppe Krieger angerichtet worden ist? Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?“, machen André Wilkens, Arne Stenger und Christina Musculus-Stahnke deutlich. Darum habe die Kooperation auch den Anstoß dafür gegeben, dass im nächsten Bauausschuss am 4. Februar dieses Thema zentrale Bedeutung erhalte und Vertreter der Unternehmensgruppe sich persönlich erklären. „Vor den Forderungen nach ganz konkreten Konsequenzen steht für uns die präzise Bilanzierung der angerichteten Schäden“, so die Sprecher*innen der Kooperation. Sanktionen brauchten nun einmal eine vernünftige Grundlage. Unabhängig davon sei aber klar, dass die Kooperation sich dafür einsetzen werde, den Schutzstatus der Ausgleichsflächen zu entfristen: „Nach diesen Vorgängen darf es nicht sein, dass die Ausgleichsflächen nach sieben Jahren neu überplant werden dürfen. In einer wachsenden Stadt wie Kiel tragen wir auch Verantwortung dafür, den Schutz von Ausgleichsflächen und Biodiversität sicherzustellen.“