Verbrennen von Grünschnitt reduzieren 2. März 20217. September 2021 Die Verwaltung wird gebeten Möglichkeiten darzulegen, wie durch eine Änderung der Kleingartensatzung oder andere Vorgaben, wie z.B. eine Erhebung von Gebühren, das Verbrennen von Grünschnitt in Kleingartenanlagen und privaten Gärten ganzjährig möglichst stark eindämmt werden kann. Ziel soll dabei sein, das Verbrennen von Grünschnitt weitestgehend zu reduzieren und einem Kreislaufsystem zuzuführen. Unser Änderungsantrag (Drs. 221/2021) zu „Gesundheit, Umwelt und Klima schützen – Luftverschmutzung reduzieren“ wurde in der Sitzung des Innen- und Umweltausschuss beschlossen.