Beschluss – Anerkennende Bezahlung des Kreisvorstandes

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Der amtierende Kreisvorstand wird mit der Einrichtung einer Kommission zur Prüfung eines Konzepts für eine anerkennende Bezahlung des nächsten Vorstands beauftragt. Die Ergebnisse sind auf der Mitgliederversammlung vor der nächsten Jahreshauptsversammlung vorzustellen.

Auf dieser Mitgliederversammlung wird darüber diskutiert und ein Meinungsbild erstellt. Anhand des Meinungsbildes wird ein Antrag durch den Kreisvorstand und Interessierte erarbeitet und vor den Vorstandswahlen auf der Jahreshauptsversammlung zur endgültigen Abstimmung gestellt.

Hierbei sind insbesondere der Haushalt, das Parteiengesetz und Arbeits- und Steuerrecht zu berücksichtigen.

Begründung (wird nicht mitbeschlossen):

Als ehemaliger Schatzmeister des KV Kiel empfehle ich, dem Gesamtvorstand des Kreises jährlich 36.000 € brutto als festes dauerhaftes Budget zur persönlichen Umverteilung in der Gruppe zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht eine kleine finanzielle Anerkennung der Vorstandsarbeit, um persönliche und berufliche Härten, welche durch das besondere und zeitintensive Engagement für die Kreispartei zwangsläufig entstehen, ein wenig abzufedern.

Begründung: Bei aktuell über 1000 aktiven Menschen im Kreis hängt die gute Betreuung nicht nur an einer professionell aufgestellten Geschäftsstelle sondern auch an einem nach innen und außen aktiv wirkenden Kreisvorstand. Veranstaltungen, Arbeitskreisen und regelmäßige Informationsverbreitung, Kommunalwahl-, Landtagswahl- und Bundestagswahlvorbereitungen müssen gesteuert und auch persönlich begleitet werden.

Dieser ideelle und immer engagierte Einsatz des ehrenamtlichen Vorstandes für die Parteibasis, für die Koordination mit Rats- und Landtagsfraktion und für die Außendarstellung und Bundestagsabgeordnete fordert sicherlich 10 bis 15 Stunden mindestens wöchentlich.

Warum ein Budget: Die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensphase und persönlichen Möglichkeiten eröffnet die Chance, dass der Vorstand in guter basisdemokratischer Sitte eine faire selbstbestimmte Lösung sich erarbeitet und sich nicht als „angestellt“ empfindet.

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