Beschluss – Satzungsänderung

§ 8
Die Kreismitgliederversammlung wird von mindestens 2 Mitgliedern geleitet. Das Präsidium
muss mindestens zur Hälfte von Frauen besetzt sein und wird der Kreismitgliederversammlung,
ebenso wie die*der Schriftführer*in, vom Kreisvorstand vorgeschlagen. Die*der Schriftführer*in
hält die Ergebnisse der Kreismitgliederversammlung in einem Protokoll fest. Dieses wird mit der
Einladung zur nächsten Kreismitgliederversammlung versendet und dort zur Abstimmung
vorgelegt. Das Präsidium und die Schriftführer*in werden zu Beginn der
Kreismitgliederversammlung durch die anwesenden Mitglieder gewählt.