pcess609 über Canva Die Ratsversammlung hat sich in ihrer gestrigen Ratsversammlung gegen die zukünftige Überstellung von Menschen in die Abschiebehafteinrichtung Glückstadt ausgesprochen und fordert die Landesregierung auf, unverzüglich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu erklärt Dr. Samet Yilmaz, migrationspolitischer Sprecher der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:„Uns ist es sehr wichtig zu betonen, dass Abschiebehäftlinge keine Straftäter*innen sind. Sie haben keine kriminellen Handlungen begangen. Sie sind Flüchtlinge, die Schutz und Zuflucht in Deutschland suchen, da sie in ihren Heimatländern politischer Verfolgung und Not ausgesetzt sind. Diese Menschen kommen zu uns, weil sie unsere Hilfe benötigen. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass die Bedingungen in den Abschiebehaftanstalten verbessert werden. Es sollte Rechts- und Sozialberatung angeboten und eine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet werden. Wir müssen uns gemeinsam für menschenwürdigere und gerechtere Lösungen für diese Menschen einsetzen. Es liegt nicht in unseren Händen die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt zu schließen, aber wir können eine gesellschaftliche Debatte anstoßen und darauf aufmerksam machen, dass wir uns angesichts von rechtsextremen Tendenzen und populistischer Rhetorik in der Asyl- und Flüchtlingspolitik klar positionieren müssen.” Nesimi Temel, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion, erklärt:„Es ist offensichtlich, dass ein eklatanter Personalmangel in der Abschiebehaft herrscht. Seit Beginn dieses Jahres fehlt entgegen geltendem Recht die Sozialberatung, die unter anderem für psychologische Betreuung sowie die Vermittlung zu Rechtsanwält*innen zuständig ist. Zudem wurde der Besuchsgruppe, die Inhaftierte ehrenamtlich berät, der Zugang zur Einrichtung verwehrt, unter Verweis auf fehlende Personalkapazitäten. Wir haben die ernste Besorgnis, dass die Zustände in der Haftanstalt nicht den menschenrechtlichen Anforderungen genügen, insbesondere nicht denen des schleswig-holsteinischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes. Und wir dürfen nicht vergessen: Wir reden hier über Menschen – und damit über Einzelschicksale, die von den Entscheidungen und Bedingungen in dieser Einrichtung betroffen sind. Als selbsternannter „Sicherer Hafen für Geflüchtete“ muss die Landeshauptstadt Kiel daher alle verfügbaren Mittel nutzen, um sicherzustellen, dass künftig keine Menschen mehr in die Abschiebehafteinrichtung Glückstadt überstellt werden!“