Es gilt das gesprochene Wort!
Liebe Stadtpräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir beschäftigen uns heute mit der Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel im Planfeststellungsverfahren für die Ertüchtigung der Stromleitung von Audorf nach Kiel. Das wichtigste daran ist, dass mit der von TenneT vorgelegten Planung auch die Standortfestlegung für das zu den Leitungen gehörende Umspannwerk verbunden ist – darauf werde ich noch näher eingehen.
Solche Vorhaben – Stromleitungen und Umspannwerke – sind immer mit Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die städtischen Entwicklungsmöglichkeiten verbunden. Die Frage ist, ob die Auswirkungen tragbar sind, und ob sie verhältnismäßig sind im Verhältnis zum Nutzen. Damit sind wir bei der Frage, ob diese Leitungen benötigt werden. Dazu brauche ich einen kurzen Ausflug in die Energiepolitik des Bundes.
Wenn wir mit der Elektrifizierung durch Wärmepumpen, Elektromobilität, aber auch grünem Wasserstoff für unser Küstenkraftwerk, der ja aus Strom gewonnen wird, vorankommen wollen, benötigen wir mehr Photovoltaik, mehr Windkraftanlagen, neue und leistungsfähigere Stromleitungen und auch Umspannwerke. Nun hat ja Katerina Reiche, die zweitbeste Wirtschaftsministerin, die Deutschland je hatte (sie ist ja nach Frau Zypries erst die zweite, so dass ihr Platz 2 sicher ist), ja eine Renaissance von Erdgas und Erdöl bei der Gebäudebeheizung eingeläutet – passenderweise wenige Tage vor Beginn des Irankrieges und der Steigerung der Öl- und Gaspreise. Das hatten wir ja schon zu Beginn des Ukrainekrieges, aber nach 4 Jahren kann man so was ja schon mal vergessen.
Und es gibt von einer einzelnen Partei und einzelnen Personen in anderen Parteien die Forderung, die CO2-Bepreisung wieder abzuschaffen. Ob das ökonomisch sinnvoll ist, obwohl trotz CO2-Preis und Preissteigerung, Erdgas mit rund 11 ct/kWh immer noch nur rund die Hälfte kostet wie die Kilowattstunde Strom, weiß ich nicht. Dabei können wir Strom in Deutschland selbst erzeugen, und das zu deutlich über der Hälfte klimaneutral. Wobei, einen vom Menschen verursachten Klimawandel gibt es ja aus Sicht von zwei der hier im Rat vertretenen Parteien gar nicht.
Aber auch wenn man das alles außen vor lässt: Wenn wir Anreize schaffen, dass Menschen weiterhin Erdöl und Erdgas nutzen, dann treiben wir sie wieder stärker in die Abhängigkeit des Emirs von Katar, von Trump und von Putin. Das kann man nur dann wollen, wenn man sich davon Wahlkampfunterstützung wie von JD Vance für Viktor Orbán verspricht.
Insofern ist die Antwort auf die von mir gestellte Frage für mich eindeutig: Ja, wir benötigen diese Stromleitung und wir benötigen auch das dazu gehörende Umspannwerk!
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist aber nur die Stromleitung. Diese läuft weitestgehend entlang bereits bestehender Trassen. Es gibt zusätzliche Auswirkungen, aber die sind überwiegend begrenzt. Das hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme sehr differenziert, umfassend und auch verständlich herausgearbeitet, und für diese Arbeit möchte ich der Verwaltung ganz herzlich danken.
Aber die jetzt beantragte Stromleitung endet ja irgendwo – und sie endet genau da, wo TenneT bei Rönne das Umspannwerk bauen möchte. Das ist aber nicht Gegenstand des jetzigen Planfeststellungsverfahrens, so dass diese Standortauswahl von der Genehmigungsbehörde auch nicht mit geprüft werden kann.
Das Umspannwerk soll später im Rahmen eines Verfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragt werden. BImSchG-Verfahren sehen aber keine Standortprüfung mehr vor – es wird dort nur noch geprüft, ob der beantragte Standort selbst genehmigungsfähig ist.
Das bedeutet im Klartext, dass TenneT versucht, uns mit dem Planfeststellungsverfahren der Stromleitungen den Standort des Umspannwerkes bei Rönne mit unterzujubeln, ohne dass dessen Auswahl jemals von einer Genehmigungsbehörde hinterfragt werden kann.
Wenn TenneT darstellen könnte, dass dieser Standort bei Rönne wirklich der Beste ist, wäre ich der Erste, die sich auch vor die betroffene Bevölkerung stellen würde, um die Notwendigkeit zu begründen – auch wenn das Buhrufe und weniger Stimmen bei der nächsten Kommunalwahl gibt. Ich denke, Politik und wir als Politiker*innen müssen uns an der Sache orientieren, natürlich die Sache erklären, uns Kritik stellen – aber gegebenenfalls auch Partikularinteressen gegenüber dem Gemeinwohl zurückstellen.
Hat TenneT diese Standortauswahl nachvollziehbar begründet? Nein! In der Präsentation, die am 4. Februar bei den Ortsbeiräten Wellsee / Kronsburg / Rönne und Meimersdorf / Moorsee gezeigt wurde, bewertet TenneT den Standort I.1 – bei Quarnbek – bezüglich Umwelt und Raumordnung mit „gut“. III.1, der von TenneT favorisierte Standort bei Rönne, wird bezüglich Umwelt nur als „mittel“ bewertet (also schlechter als I.1), bezüglich Raumordnung ebenfalls mit „gut“. Wie diese Bewertung zustande kommt, was die Kriterien für „gut“, „mittel“ oder „schlecht“ sind, erläutert TenneT nicht. In einem anderen Dokument behauptet TenneT, bei Rönne gäbe es keine negativen raumordnerischen Auswirkungen. Mit dieser Aussage verspottet TenneT die gesamte Bevölkerung im Kieler Süden, und auch alle, die sich mit Stadtentwicklung in Kiel insgesamt befassen.
Dafür wird der von TenneT gewünschte Standort bei „Technik / Wirtschaftlichkeit“ und „Privateigentum“ mit „gut“ bewertet, Standort I.1 nur mit „schlecht“ bzw. „mittel“. Auch dafür gibt es keine Kriterien. TenneT müsste bei Quarnbek bestehende Masten verlegen – das ist etwas aufwändiger, aber es ist, wie TenneT selbst sagt, machbar. Warum ist das „schlecht“?
Wie kommt TenneT dann am Ende zu der Gesamtbewertung, bei der I.1 als „mittel“ und Rönne als „gut“ eingestuft wird? Wie ist die Gewichtung der einzelnen Kriterien, und warum ist sie so? Auch dazu macht TenneT keine Angaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Studierende der Stadt- und Raumplanung eine solche „Standortanalyse“ als Seminararbeit abgegeben hätten, wären sie mit Ach & Krach durchgefallen!
Deswegen ist es kein Wunder, dass TenneT ein Interesse daran hat, diese Standortanalyse keiner Überprüfung zuzuführen – sie ist keine Analyse, sie ist Willkür. Das kann für uns als Stadt nicht akzeptabel sein! Da im BImSchG-Verfahren keine Standortauswahl mehr geprüft wird, muss dies schon jetzt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen, denn die Trassenführung der Leitungen ist untrennbar mit dem Standort des Umspannwerks verbunden. Darauf zielt unser Änderungsantrag ab, der ja eigentlich nur eine Ergänzung beinhaltet. Nach den Gesprächen in den letzten Tagen habe ich den Eindruck, dass wir damit bei der Stadtverwaltung offene Türen einrennen.
Vielen Dank!