Die Grüne Ratsfraktion nimmt Stellung zu dem in den KN am 5.8. veröffentlichten Artikel zur sogenannten Bettensteuer, der Übernachtungssteuer. Diese tritt am 1.10. in Kiel in Kraft, die erste Steueranmeldung ist am 31.1.2027 abzugeben.
„Wir sind zuversichtlich, dass die Verwaltung bis zum Abgabezeitpunkt der ersten Steueranmeldung ein digitales Format auf den Weg bringt“, erklärt Anke Oetken, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Wer etwas Neues einführt, muss die Werkzeuge der heutigen Zeit nutzen“, ergänzt sie. Weit wichtiger ist ihr die Kommunikation zwischen den Akteuren: Die Verwaltung muss mit den Betrieben ins Gespräch gehen. Die Grünen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass sie bereit sind, sich an diesen Gesprächen zu beteiligen. „Wir haben vor der Einführung der Übernachtungssteuer mit den Hoteliers gesprochen und wir sind auch weiterhin bereit, dieses zu tun. Nur wer begreift, wie Hotelbuchungen funktionieren, kann neue Herausforderungen so einbinden, dass sie möglichst ressourcenarm und geräuschlos umsetzbar sind. Ein Blick in das von der Verwaltung bereitgestellte Formular zeigt allerdings auch, dass die Angaben leicht einzutragen sind und sich aus den Unterlagen der Beherbergungsbetrieb ableiten: Anzahl der Übernachtungen, Entgelt. Abzuziehen sind diverse Unterbringungen, wie z.B. die von Obdachlosen, und daraus ergibt sich der abzuführende Betrag.”
Zu den Aufbewahrungsfristen äußern sich die Grünen ebenfalls: Hier ist die Abgabenordnung (AO §147) die Grundlage, insofern greifen die hier gültigen Fristen auch für die Übernachtungssteuer und damit Unterlagen, die ohnehin aufbewahrt werden müssen.
Die Erwartungshaltung der Hoteliers, dass ein Teil der Einnahmen für touristische Zwecke verwendet werden sollen, deckt sich mit den Anträgen, die die Kooperation im Oktober letzten Jahres gestellt hat, und die mit der Mehrheit beschlossen wurden. Ein entsprechendes Gremium befindet sich gerade im Aufbau und findet unsere volle Unterstützung.
