Aufgabe der Kleingartenanlagen „Baumkoppel“ und „Hornskampkoppel 1“ zum Jahresende 2021

Die Ratsversammlung hat im Mai Mai 2021 (Drs. 436/2021) beschlossen, dass die betroffenen Parzellen in den Kleingartenanlagen „Baumwegkoppel“ und „Hornskampkoppel 1“ aus dem Generalpachtvertrag herauszunehmen sind.

Mit diesem Beschluss wird der 31. Dezember 2021 als Rückgabetermin festgelegt. Damit soll vor allem langjährigen Pächter*innen der Parzellen eine Frist des Übergangs gewährt werden.

Zum Antrag geht es hier.

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