Rede zur Zuwendungsrichtlinie

Von: Anke Oetken

Es gilt das gesprochene Wort!

Fünf Monate nach Vorlage des ersten Entwurfs steht die heute von der Verwaltung eingebrachte Zuwendungsrichtlinie (Drs. 534/2021) vor ihrer Verabschiedung. Das hört sich nach endlosen Diskussionen über ein fortgeschriebenes Regelwerk an. Tatsächlich ist die Zuwendungsrichtlinie ein beispielhaftes Ergebnis interfraktioneller Zusammenarbeit, in der auch die Anregungen der Freien Wohlfahrtsverbände eingeflossen sind.

Diese Förderrichtlinie wurde beauftragt, um Einheitlichkeit bei der Zuwendung und Abrechnung und Sicherheit für die Verwaltung herzustellen. Dies bedeutet, dass sich alle Zuwendungen – Ausnahmen bestätigen die Regel – unter dieser Richtlinie wiederfinden werden. Deshalb ist es mehr als eine Richtlinie für die Sozialen Projekte in dieser Stadt. Und deshalb ist es auch und vor allem eine Aufgabe der Finanzpolitiker*innen, sich mit diesem Thema zu befassen.

Das haben wir getan und in großer Einmütigkeit Veränderungsbedarfe an der zunächst vorlegten Richtlinie erarbeitet.

Wie immer steckt der Teufel im Detail, so dass am Ende doch noch über einzelne Formulierungen lange diskutiert werden musste. Ausdrücklich bedanke ich mich an dieser Stelle bei Jörn Schüler aus dem Büro des Oberbürgermeisters, der mit Geduld, Ernsthaftigkeit und Sachverstand wiederholt die von uns geänderten Passagen durchgeackert hat.

Die bereits im Juni 2021 vorgelegte Richtlinie wurde um die gelb unterlegten Punkte verändert. Darauf will ich nun kurz eingehen.

Als Grüne haben wir uns für die Passage „Einklang mit den Zielen für Nachhaltige Entwicklung“ eingesetzt, dieser Punkt findet sich nun an prominenter Stelle in dem Papier wieder. Bereits im Kooperationsvertrag [LINK] mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Dauer einer Zuwendung für die Frauenfacheinrichtungen auf fünf Jahre zu verlängern. Der Weg ist nun geebnet.

Ebenso die Passage, die sich mit dem Entgelt der Beschäftigten befasst: Hier reicht es eben nicht aus, den Mindestlohn festzuschreiben. Es ist bedeutsam, dass die Qualifikation der Mitarbeitenden in einem guten Verhältnis zur Entlohnung steht. Gleichermaßen ist darauf zu achten, dass ein Zuwendungszweck vom Empfangenden auch erfüllt werden kann –  das meint die Einfügung mit „Struktur des Antragstellers“.

Einen wirklichen Durchbruch haben wir erzielt bei der Feststellung der Verwaltungsgemeinkosten, die mit sechs Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten möglicherweise hinter dem zurückbleibt, was tatsächlich benötigt wird. Bei dieser Beurteilung soll die Evaluation, die alle vier Jahre stattfinden soll, Klarheit schaffen. In der Praxis muss dabei sehr genau hingeschaut werden, welche Kosten, die auch unter Gemeinkosten fallen können, für die Durchführung eines Projektes existenziell sind: Diese sind dann an dieser Stelle zu berücksichtigen. Beispiel: Druckerkosten bei Angeboten. Diese können immens sein und haben dann nichts in den Gemeinkosten zu suchen.

Ja, es wird überprüft und ja, es muss sich eine Fachperson über die Verwendungsnachweise beugen, um zu bestätigen, dass Verwaltungsgemeinkosten angefallen sind und nicht komplett durch einen einzelnen Projektantrag abgegolten werden können. Das schmeckt nicht allen, aber da bin ich Finanzpolitikerin und der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch dieser von uns in hohem Maße unterstützen Projekte verpflichtet.

Eines möchte ich hier noch abschließend sagen: Die Vorstellung, dass Zuwendungsrichtlinien ausschließlich in den Fachausschüssen besprochen werden müssen, ist ein Irrweg. Wenn wir Finanzpolitik ernst nehmen, dann gehören alle Vorlagen, die sich grundlegend mit Ausgaben und Fördermitteln befassen, auch in den Finanzausschuss.

Und so schließe ich mit „es ist vollbracht“ und freue mich auf den Praxistest.

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