Die Anwendbarkeit des „Bau-Turbo“ soll durch den Antrag spezifiziert werden. Dem Bauausschuss ist nach einem Jahr und anschließend regelmäßig über die Anwendung des Bauturbos Bericht zu erstatten. Dabei sind auch die Auswirkungen auf Umwelt und Versiegelung darzustellen. Durch regelmäßige Berichterstattungen wird die Selbstverwaltung auch in die Lage versetzt Nachbesserungen vorzunehmen, wenn sich beispielsweise übermäßige Versiegelungsquoten abzeichnen werden.

Der Änderungsantrag zur Drs, 0046/2026 „Grundsatzbeschluss der Landeshauptstadt Kiel zur Anwendung der BauGB Novelle“ (Drs. 0168/2026) war am 05.02.2026 im Bauauschuss und wurde am 19.02.2026 in der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.