Bekenntnis zur auskömmlichen Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen als gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen

In diesem interfraktionellen Antrag bekennt sich die Kieler Ratsversammlung zu den Inhalten und Zielen der Istanbul-Konvention und erklärt sich solidarisch mit allen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die Ratsversammlung setzt sich weiterhin dafür ein, alle – in ihrer Zuständigkeit liegenden – Schritte einzuleiten, um die in der Istanbul-Konvention unterzeichneten Ziele zu erreichen. Die Fraktionen bitten die Landesregierung eine auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen in Kiel bzw. in Schleswig-Holstein sicher zu stellen.

Der interfraktionelle Antrag „Bekenntnis zur auskömmlichen Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen als gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen“ (Drs. 520/2021) wurde am 20. Mai 2021 ungeändert beschlossen.

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