In diesem interfraktionellen Antrag bekennt sich die Kieler Ratsversammlung zu den Inhalten und Zielen der Istanbul-Konvention und erklärt sich solidarisch mit allen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die Ratsversammlung setzt sich weiterhin dafür ein, alle – in ihrer Zuständigkeit liegenden – Schritte einzuleiten, um die in der Istanbul-Konvention unterzeichneten Ziele zu erreichen. Die Fraktionen bitten die Landesregierung eine auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen in Kiel bzw. in Schleswig-Holstein sicher zu stellen.
Der interfraktionelle Antrag „Bekenntnis zur auskömmlichen Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen als gemeinsame Aufgabe von Land und Kommunen“ (Drs. 520/2021) wurde am 20. Mai 2021 ungeändert beschlossen.