Beschluss – Klimanotstand Kiel – es muss weitergehen: 10 Punkte Plan für 2020 3. Dezember 201921. Januar 2021 Den Beschluss zum Climate Emergency sowie die Beschlussvorlage “Erste Beschlüsse zum Climate Emergency” der Kieler Ratsversammlung begrüßen wir ausdrücklich. Es ist jedoch nur ein erster Schritt. Um einen effektiven Beitrag zum kommunalen Klimaschutz zu leisten und Kiel in den nächsten Jahren klimaneutral zu gestalten, müssen nun weitere Schritte erfolgen. Um den Ausstoß an Treibhausgasen in Kiel möglichst schon bis 2035 auf nettonull zu reduzieren, fordern wir für das Jahr 2020 die Umsetzung folgender Punkte: 1. Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrs um mindestens 5 Prozent bis Anfang 2021. 2. Zügige Umsetzung des 2-Euro-Tickets mit einem Ratsbeschluss in 2020 mit dem Ziel eines 1-Euro-Tickets in 2023, so wie es im Kooperationsvertrag festgelegt wurde. 3. Steigerung der Stadtbegrünung (unter anderem durch verpflichtende Fassaden- und Dachbegrünung) und eine weitgehende Evaluation von bisherigen Begrünungsmaßnahmen unter Klima- und Naturschutzgesichtspunkten. Wir möchten, dass auch die Wartehäuschen an Bushaltestellen -beginnend mit den neu zu errichtenden- mit Gründächern ausgestattet werden. Dabei ist zu beachten, dass die CO2-Bindung der Pflanzen möglichst hoch ist und diese an die erwarteten Klimaänderungen angepasst sind. Zudem ist beim Mix der Bäume, Büsche, Blumen und Gräser darauf zu achten, dass ein möglichst langer Zeitraum gewährleistet ist, in dem der Gesamtmix an Begrünung blüht. 4. Alle Neubauten der öffentlichen Hand sind mit Solarenergienutzung zu errichten, zur Elektrizitätserzeugung, Warmwassererzeugung, Kühlung oder zu mehreren Anwendungen. Ausnahmen gelten nur bei Dachbegrünung, wir wollen kein neues öffentliches Gebäude mehr ”oben ohne”. Innerhalb der nächsten 5 Jahre sollten zudem alle geeignete Bestandsdächer der öffentlichen Hand zu mindestens 25% und innerhalb der nächsten 10 Jahre zu mindestens 50% zur Solarenergienutzung verwendet werden. Wir wünschen uns die Steigerung privater Solar- sowie Solarthermieanlagen um mindestens 5 Prozent pro Jahr, z.B. sowohl durch Unterstützung der Stadtwerke Kiel, durch rechtliche Möglichkeiten, als auch durch entsprechende Förderungs und Aufklärungsprogramme. Dazu soll das vorhandene Solarpotenzialkataster der Stadt grundlegend überarbeitet werden. Vorbild soll hier das entsprechende Solarpotenzialkataster des Kreises Steinfurt in NRW sein. Es ist darauf zu achten, dass nicht nur “Süddachflächen” als geeignet eingestuft werden. Desweiteren ist die zugehörige Satzung nach den neuen Vorgaben der DSGvO anzupassen. 5. Deutliche Steigerung der Wärmesanierungsquote auf mindestens 2 Prozent. Dies kann ebenfalls durch entsprechende rechtliche Regelung sowie Förderungs- und Aufklärungsprogramme erfolgen. Bei der Förderung werden ökologische Dämmstoffe aus Naturmaterialien, wie Holz, Flachs, Hanf, Seegras und weitere deutlich bevorzugt. 6. Durchführung von mindestens fünf stadtteilbezogenen Veranstaltungen zum Thema Klimaschutz im Jahr 2020, z.B. Klimawerkstätten, Prototyping-Events, Hackathons u.a. innovative Formate. Auch als Partei wollen wir hier nachlegen und für das Jahr 2020 weitere Veranstaltungen mit innovativen und auch aktionsbezogenen Formaten in Kooperation mit der Zivilgesellschaft stattfinden lassen. 7. Keine Neuansiedlung von Unternehmen, die keine nachhaltigen bzw. klimaneutralen Geschäftsmodelle besitzen oder diese bis 2023 in Aussicht stellen (eine Strategie ist vorzulegen). 8. Landstrom für alle Schiffe im Kieler Hafen bis 2021 sowie ein erhöhtes Engagement der Stadt Kiel, um zusammen mit den Ostsee-HafenstädtenStandards für eine saubere, klimaneutrale Schifffahrt in der Ostsee weiterzu erhöhen. 9. Jährlicher öffentlicher Bericht über die Senkung des CO2-Ausstoßes derStadt Kiel sowie erfolgreich umgesetzte Maßnahmen. Zudem sollen BestPractise Beispiele mit anderen Kommunen ausgetauscht werden. 10. Konsequente Umsetzung des Klimavorbehalts bei allen Beschlüssen derOrtsbeiräte, Ausschüsse und der Ratsversammlung sowie eine Divestment Strategie bei Anlagen der Stadt Kiel sowie ihrer Eigenbetriebe. 11. Ab 2020 sollen alle Ausschreibungen für neu zu beschaffende Fahrzeuge der Stadt Kiel und ihrer Gesellschaften den erneuerbaren Antrieben den Vorzug geben. Ab 2025 sind verpflichtend nur noch Fahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben zu beschaffen, da wir sonst bedingt durch die Laufzeit der Fahrzeuge keinesfalls 2035 bei Netto-Null-Emissionen angekommen sein werden. Dies betrifft neben den schon in Umstellung befindlichen Bussen insbesondere alle Dienstwagen, Abfallsammelfahrzeuge und Transporter. Ausnahmen sind nach 2025 nur möglich, wenn die entsprechenden Fahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben noch nicht am Markt verfügbar sind. Die Begründung erfolgte mündlich