Kiel hat einen Platz für Kinderrechte

Im letzten Jahr wurde mitten Kiel an der Hörn ein Platz der Kinderrechte eingeweiht, ohne dass Kinder oder Jugendliche anwesend waren. Das war unter den damals geltenden Corona-Hygieneregeln nicht erlaubt und die allermeisten Heranwachsenden haben sich im letzten Jahr an Hygieneregeln gehalten.

Kiel hat das Ziel, kinderfreundliche Stadt zu sein und wir sind auf einem guten Weg: Im Herbst stimmen Jugendliche ab 12 Jahren über die Zusammensetzung des 4. Jungen Rates ab. Momentan wird ein neues Veranstaltungsformat für eine Jugendveranstaltung im Rathaus geplant und die Ortsbeiräte bekommen eine Infobox für die Gestaltung von Jugendsitzungen im Stadtteil.

Insbesondere der Leitlinienprozess zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadtverwaltung ist ein herausragendes Beispiel, wie Kinder- und Jugendrechte weiterentwickelt werden können. Im nächsten Jahr bekommt Kiel eine Erweiterung der Beteiligungsrichtlinien für Bürger*innen und in allen Planungs- und Entscheidungsprozesses gibt es dann konkrete Vorgaben und Materialien, wie Kinder und Jugendliche zu beteiligen sind. In Schleswig-Holstein haben wir die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen.

Und was passiert in Berlin? Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Das hat einen gewichtigen Grund: Kinder haben ganz eigene Bedürfnisse und eigene Rechte, denn sie sind keine kleinen Erwachsenen. Bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Covid-19-Pandemie hat uns dies sehr deutlich gezeigt.

Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Juni 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärken soll. Die von der großen Koalition vorgeschlagene Ergänzung ist allerdings deutlich schwächer als unser grüner Gesetzentwurf und fällt hinter die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, hinter die Europäische Grundrechtecharta und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurück. Das Grundgesetz wird nicht alle paar Monate geändert. Wir haben daher die Pflicht, es jetzt richtig zu machen. Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen.

In Kiel sind wir auf einem guten Weg aber im Bundestag brauchen wir ein klares und deutliches Bekenntnis für Kinderrechte. Das scheitert nicht an der grünen Bundestagsfraktion!

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