Änderungsantrag zur Fortschreibung des Lärmaktionsplan Kiels 18. Februar 20217. September 2021 Die durch den Verkehrslärm verursachten direkten und indirekten gesundheitlichen Schäden, denen Anwohner*innen ausgesetzt sind, sind als so gravierend anzunehmen, dass ein bestmöglicher Schutz erreicht werden soll. Die nächtliche Beschränkung auf Tempo 30 führt zu einer gravierenden Senkung der Lärmemission und wirkt den gesundheitlichen Risiken entgegen. Eine Reduktion auf Schnellstraßen/Autobahnen auf beispielsweise 70 km/h bzw. 50 km/h in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung sollte hier mitbetrachtet werden. Der Änderungsantrag (Drs 201/2021) zur Fortschreibung Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel wurde in der Ratsversammlung am 18. Februar 2021 beschlossen.